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Ihr Reiseverlauf

1.-3. Tag: Anreise nach Auckland, Neuseeland

Flug nach Auckland. Wir erreichen Auckland im Verlauf des dritten Tages. Am Flughafen nimmt uns unsere freundliche Reiseleitung in Empfang und begleitet uns in einem modernen Reisebus zu unserem Komforthotel.

4. Tag: Auckland, Neuseeland & Einschiffung

Auckland

Nach einem gemütlichen Frühstück entdecken wir bei einer inkludierten Stadtrundfahrt Auckland, die größte Metropole Neuseelands. Im Anschluss unserer 3-stündigen Erkundungstour erfolgt der Transfer zum Hafen und die Einschiffung auf unser modernes Kreuzfahrtschiff.

5. Tag: Tauranga, Neuseeland

NCL Kreuzfahrtschiff © Norwegian Spirit

Heute erreichen wir Tauranga, die größte Stadt in der Bay of Plenty. Erkunden Sie bei einem Spaziergang mehrere historisch bedeutsame Bereiche im Stadtzentrum oder besuchen Sie das moderne, am Wasser gelegene Viertel „The Strand“ mit vielen Cafés und Restaurants. Es locken weitere Attraktionen wie das Hell’s Gate, ein Geothermalpark mit heißen Quellen, fantastischen Geysiren und Schlammbädern oder besuchen Sie einen der schönen Parks der Stadt.

6. Tag: Napier, Neuseeland

NCL Kreuzfahrtschiff © Norwegian Spirit

Napier ist nicht nur bekannt für seinen Artdéco-Stil, in dem es nach dem Erdbeben von 1931 wieder aufgebaut wurde, sondern auch für seine berühmte Weinregion Hawke‘s Bay und ist somit auch ein spannendes Ziel für Weinkenner. Schlendern Sie über den mit Bäumen gesäumten Boulevard mit Springbrunnen und Gärten hinunter zur Marina Parade.

7. Tag: Wellington, Neuseeland

Wellington

Wellington, die Hauptstadt Neuseelands, liegt eingebettet zwischen Meer und sanften grünen Hügeln, weshalb sie oft auch „Windy City“ genannt wird. Sie besticht vor allem mit ihren atemberaubenden Ausblicken. Fahren Sie mit der historischen Seilbahn hoch zum Botanischen Garten und genießen Sie das großartige Panorama über die Stadt und den Hafen.

8. Tag: Akaroa, Neuseeland

Akaroa

Die malerische Küstenstadt ist eine der ersten Siedlungen in der Region Canterbury auf der Südinsel Neuseelands und liegt direkt an einem alten Vulkan, der das Stadtbild prägt. Die Stadt bietet zahlreiche kulinarische Spezialitäten wie traditionelle Käsesorten und köstlichen Fudge/Weichkaramell. Nicht zu vergessen ist die Gelegenheit, bei einer Wildbeobachtung Tiere wie die Hectors Delfine, Pinguine und Robben zu beobachten.

9. Tag: Dunedin (Port Chalmers), Neuseeland

Dunedin

Zweifellos ein Highlight der Südinsel ist Dunedin. Die Stadt ist bekannt für ihr kulturelles Erbe der Schotten und Maori, die viktorianische und edwardianische Architektur, die aus den Tagen als Ort des Goldrausches stammt. Genauso eindrucksvoll wie die Geschichte dieser Stadt ist die Tierpopulation der Albatros- und Pinguin-Kolonien. Hier finden Sie außerdem Neuseelands einziges Schloss, welches ein wichtiger und beliebter Teil der Geschichte von Dunedin ist.

10. Tag: Milford Sound, Neuseeland

Milford Sound

Sicherlich eine der beeindruckendsten Natursehenswürdigkeiten Neuseelands ist der Milford Sound, der in Wahrheit ein Fjord ist. Er wurde durch uralte Gletscher erschaffen und ist heute ein Höhepunkt des Fjordland-Nationalparks und UNESCOWeltnaturerbe. Hier finden sich eine einzigartige, teilweise vom Aussterben bedrohte, Flora und Fauna. Die Unterwasserwelt des Fjords ist weltweit einzigartig. Es tummeln sich Robben, Pinguine und Delfine im Wasser, manchmal werden auch Wale gesichtet.

11. – 13. Tag: Erholung auf See, Melbourne, Australien

Melbourne

Die nächsten beiden Tage genießen wir die Annehmlichkeiten unseres Kreuzfahrtschiffes, bevor wir an Tag 13 Melbourne erreichen. Melbourne ist nicht nur die Hauptstadt des Bundesstaates Victoria, sondern genießt darüber hinaus den Ruf als die Kultur- und Sporthochburg Australiens.

14. Tag: Burnie (Tasmanien), Australien

Tasmanien

Burnie liegt an der Nordwestküste Tasmaniens und ist nicht nur bekannt für sein Kunsthandwerk und Feinpapiere, sondern beheimatet auch die größte Eukalyptusplantage Australiens.

15. Tag: Eden, Australien

Eden

Ein Naturparadies an der Saphirküste und einer der besten Orte Australiens, um Wale und Delfine zu beobachten. Es gibt fantastische Natur-Attraktionen wie den Ben-Boyd-Nationalpark oder einen Wanderweg entlang der zerklüfteten Klippen zum Boyd Tower. Besuchen Sie den Aussichtspunkt Red Point.

16. – 17. Tag: Sydney, Australien Ausschiffung & Rückflug

Sydney

Nach der Ausschiffung erkunden wir Sydney bei einer inkludierten Stadtführung, bei welcher wir die Höhepunkte wie das weltberühmte Opernhaus (UNESCO-Weltkulturerbe) der Stadt sehen. Nach einer ausgiebigen Erkundungstour erreichen wir unser Komforthotel, wo wir die letzte Nacht verbringen. Nach dieser eindrucksvollen Schiffsreise erfolgt der Rückflug nach Deutschland. Ankunft an Tag 17.

Reiseverlaufsänderungen aus organisatorischen und witterungsbedingten Gründen ggf. möglich.

NCL Kreuzfahrtschiff © Norwegian SpiritDunedinEden

Ihre Inklusivleistungen

  • Linienflüge mit Emirates, eine der besten Airlines der Welt¹
    • Deutschland – Auckland
    • Sydney – Deutschland
    inkl. Flughafen-, Hotel- & Schifftransfers
  • 1 Übernachtung im Doppelzimmer im ausgewählten Komforthotel in Auckland
    inkl. Frühstück und Stadtführung
  • 1 Übernachtung im Doppelzimmer im ausgewählten Komforthotel in Sydney
    inkl. Frühstück und Stadtführung
  • 12 Übernachtungen in einer Doppel-Innenkabine an Bord des modernen Kreuzfahrtschiffes NORWEGIAN SPIRIT
    inkl. Vollpension an Bord des Kreuzfahrtschiffes mit Frühstück, Mittag- und Abendessen
  • Faszinierende Traum-Kreuzfahrt ins Paradies mit spektakulären Höhepunkten u.a mit:
    • Auckland, Neuseeland
    • Tauranga, Neuseeland
    • Napier, Neuseeland
    • Wellington, Neuseeland
    • Akaroa, Neuseeland
    • Dunedin (Port Chalmers), Neuseeland
    • Milford Sound, Neuseeland
    • Melbourne, Australien
    • Burnie (Tasmanien), Australien
    • Eden, Australien
    • Sydney, Australien
  • Deutsch sprechende Gästebetreuung an Bord
  • 24 Stunden ärztliche Rufbereitschaft

¹ Linienflüge mit Emirates, eine der besten Airlines der Welt, mit Umstieg in Dubai


Wunschleistungen zu Vorzugskonditionen:

Free at Sea:

Das Paket beinhaltet All-Inclusive-Verpflegung inkl. Getränke an Bord: nur 249,– € p. P.

Landausflüge:

Norwegian Cruise Line bietet Ihnen an Bord eine Fülle herrlicher Landausflüge zu günstigen Konditionen.

Einzelkabinen-Zuschlag: ab 1.500,– € p.P.

Inklusive spektakulärem Erlebnisprogramm:

Freuen Sie sich auf Ihr modernes Kreuzfahrtschiff NORWEGIAN SPIRIT !

Inklusive Vollpension an Bord!

Sprache:

Die Bordsprache ist Englisch. Ein deutschsprachiger Gästeservice wird garantiert. Die Restaurantmenüs und das Tagesprogramm sind nicht nur auf Englisch, sondern u.a. auch auf Deutsch verfügbar.

Elektrizität:

Die Stromspannung an Bord beträgt 110 Volt. Die Steckdosen haben US-Norm. Für Geräte, die eine höhere Spannung benötigen und für europäische Geräte ist somit ein Netzadapter nötig.

Zahlung:

Die an Bord unserer Schiffe verwendete Währung ist der US-Dollar. NCL hat es sehr leicht gemacht, für Ausgaben an Bord zu bezahlen. Bei Ihrem Check-in eröffnen Sie ein Bordkonto. Dann brauchen Sie an Bord nur für Ihre Ausgaben zu unterschreiben und diese werden Ihrem Bordkonto in Rechnung gestellt. Bei der Eröffnung des Bordkontos können Sie eine gängige Kreditkarte wie VISA®, MasterCard® oder American Express hinterlegen. Wenn Sie lieber in Bar oder mit Reiseschecks bezahlen möchten, schlagen wir für Ihre Anzahlung bei Ihrem Check-in für eine Kreuzfahrt mit 8 oder mehr Übernachtungen (die Empfehlungen können sich jederzeit ändern) 450 USD pro Person vor. Sobald der hinterlegte Betrag überschritten wurde, können keine weiteren Rechnungen auf Ihr Konto eingehen. Sie können während der Kreuzfahrt beliebig viel und beliebig oft Geld auf Ihr Bordkonto einzahlen. Etwaige Rückzahlungen können allerdings erst am Tag der Ausschiffung erfolgen. Persönliche Schecks werden nicht akzeptiert und können auch nicht an Bord eingelöst werden.
Wichtig: Wenn Sie eine Kreditkarte verwenden, um Ihr Bordkonto zu aktivieren, holen wir von Ihrer Bank eine vorläufige Bestätigung ein. Bitte beachten Sie, dass der so freigegebene Betrag bei manchen Banken bis zu 30 Tage lang gesperrt ist. Entsprechend Ihrer Ausgaben an Bord werden im Laufe der Reise zusätzliche Freigaben angefordert. Das schränkt den Kreditrahmen Ihrer Kreditkarte oder die Verfügbarkeit des Bargeldguthabens auf Ihrem Bankkonto ein.

Gesetzliche Bedingungen:

An Bord der Norwegian Flotte gelten US-amerikanische Gesetze und Gesundheitsvorschriften. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der verschärften Sicherheitslage der „Online Check-In“, d.h. die obligatorische Gästeregistrierung (Schiffsmanifest) mit Ihren Passdaten, Norwegian zur Verfügung stehen muss, auch wenn Sie nicht in die USA einreisen. Sollten die benötigten Reisepassdaten nicht zur Verfügung stehen, kann eine Einschiffung verweigert werden. Diese vorzeitige Registrierung ist notwendig, um den vorgeschriebenen Bestimmungen der US-Regierung gerecht zu werden. Sie haben die Möglichkeit, dieses Formular schnell und einfach im Internet unter ncl.de bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt online auszufüllen. Der Online Check-In ersetzt nicht die Prüfung der Gültigkeit Ihrer Reisedokumente durch die örtlichen Grenz- und Hafenbehörden beim persönlichen Check-In im Einschiffungshafen.

Medizinische Versorgung:

Auf jedem Schiff befinden sich ein Arzt und Pflegepersonal, um Gäste gegen allgemein übliche Gebühren medizinisch zu versorgen. Häufig verabreichte Medikamente befinden sich an Bord und können vom Schiffsarzt verschrieben werden.

Gepäck:

Pro Gast sind bis zu zwei aufzugebende Gepäckstücke an Bord erlaubt, wobei das maximal zulässige Gewicht pro Gepäckstück 22 kg beträgt. Wenn Sie mit dem Flugzeug anreisen, beachten Sie bitte, dass Fluglinien eigene Anforderungen an aufzugebendes und Handgepäck haben, die Sie überprüfen sollten.

Verbote & Bestimmungen:

Gäste dürfen keine hochprozentigen Schnäpse/Getränke, Reisebügel-eisen, Feuer- und jegliche andere Waffen, Munition, explosive Stoffe oder andere gefährliche Güter mit an Bord bringen. Ebenso sind Tiere jeglicher Art an Bord verboten, mit Ausnahme von Servicetieren, wenn der Gast Norwegian Cruise Line vor der Kreuzfahrt über seine Absicht, ein solches Tier mitzubringen, informiert und zustimmt, die vollständige Verantwortung für jegliche Kosten, Schäden, Verletzungen oder Verluste, die von dem Tier verursacht wurden oder mit diesem in Zusammenhang stehen, zu übernehmen.
Hinweis: Mit Ausnahme von Wein und Sekt ist es allen Gästen untersagt, Alkohol mit an Bord unserer Schiffe zu nehmen. Sollten Sie Alkohol in einem unserer Anlaufhäfen oder in einem unserer Bordshops erwerben, so bewahren wir diesen sicher für Sie auf. In der letzten Nacht der Kreuzfahrt oder am Morgen der Ausschiffung können Sie Ihre Einkäufe in einem dafür vorgesehenen Bereich abholen.
Wein- und Sektbestimmungen: Es ist den Gästen erlaubt, Wein- und Sektflaschen mit an Bord zu nehmen. Wenn Sie Flaschen mit an Bord nehmen und diese in einem Restaurant, in einem öffentlichen Bereich oder in Ihrer Kabine konsumieren möchten, wird ein Korkgeld je nach Flaschengröße berechnet.
Rauchen: Um Ihnen den Aufenthalt an Bord unserer Schiffe so angenehm wie möglich zu gestalten, sind Kabinen und die meisten öffentlichen Bereiche rauchfrei. Das Rauchen von Zigaretten ist im Kasino (beschränkt auf aktive Spieler) oder in der Zigarren Bar (sofern vorhanden) erlaubt. Zigaretten, Pfeife und Zigarren können Sie des Weiteren in den Außenbereichen in ausgewiesenen Bereichen rauchen. Auch elektrische Zigaretten dürfen in Bereichen, in denen Rauchverbot herrscht, nicht genutzt werden. Gästen, die in der Kabine oder auf Ihrem Balkon rauchen, wird eine Reinigungsgebühr von US $ 250 berechnet und dem Bordkonto belastet.

Alle Angaben ohne Gewähr/Stand: Dezember 2022

Voraussichtliche Anlandungen

TagKreuzfahrthäfenAnkunftAbfahrt
1.Auckland (Einschiffung)18:00
2.Tauranga08:4520:10
3.Napier12:3019:00
4.Wellington08:0018:00
5.Akaroa (Tenderhafen)07:0017:00
6.Dunedin (Port Chalmers)08:0018:00
7.Milford Sound
8. / 9.Erholung auf See
10.Melbourne08:0017:00
11.Burnie07:0016:00
12.Eden11:0017:00
13.Sydney (Ausschiffung)06:00

Höchsttemperaturen im Vergleich

JanFebMrzAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Berlin1261217222423191463
Sydney27262422181514,51517202225
Wellington202119181312101113151819

Lage:

Australien: Kontinent zwischen dem Indischen Ozean und dem südlichen Pazifischen Ozean
Neuseeland: Staat im Südwesten des Pazifischen Ozeans

Hauptstadt:

Australien: Canberra | Neuseeland: Wellington

Staatsform:

Australien: Parlamentarisch-Demokratische Monarchie im Commonwealth of Nations; Staatsoberhaupt ist König Charles III, vertreten durch Generalgouverneur David Hurley.
Neuseeland: Parlamentarisch-demokratische Monarchie im Commonwealth of Nations; Staatsoberhaupt ist König Charles III, vertreten durch die Generalgouverneurin und Oberste Befehlshaberin Dame Cindy Kiro

Religion:

Australien: überwiegend Christen (ca. 48%), außerdem Orthodoxe, Buddhisten, Muslime, Hinduisten und Juden
Neuseeland: überwiegend Christen (ca. 56%), viele Religionslose, außerdem Hinduismus, Buddhismus und Islam

Sprache:

Australien: Englisch
Neuseeland: Englisch und Maori

Klima:

Australien: gemäßigt im Süden und Osten, im Norden tropisch, wüstenhaft im Zentrum; Regenzeit November – April
Neuseeland: Seeklima mit milden Wintern und relativ warmen Sommern, Niederschläge im Westen, wo es das ganze Jahr über regnen kann

Ortszeit:

Australien: In New South Wales gilt Mitteleuropäische Zeit (MEZ) +9 mit Sommer-Winterzeitumstellung. Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt im Sommer 10 Stunden und im Winter 9 Stunden.
Neuseeland: In Auckland gilt Mitteleuropäische Zeit (MEZ) +11 mit Sommer-Winterzeitumstellung. Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt im Sommer 11 Stunden und im Winter 12 Stunden.

Elektrizität:

230 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. In Australien und Neuseeland wird ein Adapter benötigt.

Telefonieren:

Für Telefonate nach Deutschland muss die Länderkennzahl 0049 (+49) vorgewählt werden.
Australien: Länderkennzahl 0061 (+61)
Neuseeland: Länderkennzahl 0064 (+64)

Währung/Banken/Kreditkarten:

Australien: Währung ist der Australische Dollar (AUD). 1 AUD = 100 Cent. Kurs (Stand 08.12.2022): 1 AUD = 0,64 EUR; 1 EUR = 1,56 AUD.
Die Öffnungszeiten der Banken sind Mo-Do 09.30- 16.00 Uhr, Fr 09.30-17.00 Uhr.
Neuseeland: Währung ist der Neuseeland Dollar (NZD). 1 NZD = 100 Cent. Kurs (Stand 08.12.2022), 1 NZD = 0,60 EUR; 1 EUR = 1,65 NZD.
Die Öffnungszeiten der Banken sind Mo-Fr 9:30-16:00/16:30 manche Banken in größeren Städte auch länger und teilweise samstags.
Es empfiehlt sich erst vor Ort im jeweiligen Land Geld zu wechseln oder abzuheben. An den Geldautomaten (ATM) mit Maestro Symbol, lässt sich per EC-Karte Geld abheben, ansonsten ist auch die Abhebung mit den gängigen Kreditkarten (VISA, MasterCard) möglich. Hier gilt es, die Gebühren der Hausbanken zu beachten. Je nach Bank können pro Abhebung zusätzliche Kosten von bis zu 10,– € entstehen. Für längere Aufenthalte und das damit verbundene mehrfache Geld abheben sind EC-Karten nicht zu empfehlen. Das bargeldlose Bezahlen mit Kreditkarten ist in fast allen Hotels, Restaurants und Geschäften möglich. EC-Karten werden nicht überall flächendeckend akzeptiert. Auch beim bargeldlosen Bezahlen sollten die Gebühren der Hausbank beachtet werden. Für den Besuch kleiner Restaurants oder Bars wird Bargeld empfohlen. Einige Hotels verlangen beim Check-in eine Sicherheit in Form einer Kopie Ihrer Kreditkarte.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa
vorläufiger ReisepassJa
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein

Australien: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Australien ein Visum, das vor Reiseantritt eingeholt werden muss. Für deutsche Staatsangehörige gilt seit Ende Oktober 2008 ein neues Online-Verfahren („eVisitor“), das das bisherige ETA-Verfahren ersetzt. Auf der Webseite des australischen „Department of Home Affairs“ (https://www.homeaffairs.gov.au/) müssen in einem elektronischen Formular die Passdaten für alle mitreisenden Personen und eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Die Reisenden werden dann per E-Mail benachrichtigt, ob sie als eVisitors einreisen dürfen. Das eVisitor-Visum wird bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeichert und tritt an die Stelle eines vor der Reise einzuholenden Visumaufklebers oder Stempels im Pass. Das Visum ist 12 Monate gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal drei Monaten in Australien. Es wird von australischer Seite kostenlos erteilt.
Neuseeland: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten als Tourist kein Visum, müssen jedoch im Besitz eines Rück- oder Weiterflugtickets sein und auf Verlangen der Einreisebehörde den Nachweis über genügend Mittel zur Finanzierung des Aufenthalts vorlegen können. Ebenso benötigen sie eine elektronische Einreisegenehmigung NZeTA. Die elektronische Einreisegenehmigung NZeTA ist online (https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/apply-for-a-visa/about-visa/nzeta) oder auf mobilen Geräten über die NZeTA-App zu beantragen und auch für einen Aufenthalt im Transitbereich erforderlich.
Die NZeTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (23 NZD bei Online-Registrierung und 17 NZD bei Registrierung über eine mobile App).
Zusätzlich wird seit Oktober 2019 bei Registrierung auch eine neu eingeführte Tourismussteuer (International Visitor Conservation and Tourism Levy IVL) in Höhe von derzeit 35 NZD verlangt, die für eine nachhaltigere Tourismusindustrie in Infrastruktur- und Umweltschutzprojekte fließen soll.
Die einmal erteilte NZeTA gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständige New Zealand Immigration empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Australien: Reisenden ist erlaubt, folgende Waren zoll- und verkaufssteuerfrei im Reiseverkehr nach Australien einzuführen: Geschenke, Souvenirs, elektronische Geräte, Parfum, Schmuck, Uhren, Lederwaren etc. bis zu je 900,– AUD; Alkohol, Wein und Bier oder Spirituosen bis zu je 2,25 L Alkohol; Zigaretten, Zigarren oder Tabak bis zu je 25 Zigaretten oder 25 g Tabak. Die Ein- und Ausfuhr von vielen, insbesondere bedrohten Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigten Gütern beziehungsweise Souvenirs ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren ohne Genehmigung werden mit harten Strafen, zum Teil längeren Freiheitsstrafen, geahndet. Gleiches gilt zum Beispiel auch für historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal-Kunstgegenstände.
Neuseeland: Güter unter 700 NZ-Dollar, maximal 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak oder Zigarren, können zollfrei eingeführt werden. An alkoholischen Getränken können 4,5 Liter Wein oder 4,5 Liter Bier und eine Flasche Spirituosen (maximal 1125 Milliliter) eingeführt werden. Das Mindestalter für die Einfuhr ist 17 Jahre.
Um die Flora und Fauna in Neuseeland zu schützen, bestehen darüber hinaus strenge Einfuhrrichtlinien für diverse Lebensmittel, Pflanzen und Gegenstände. Folgende Dinge dürfen entweder nicht eingeführt werden oder sind bei Ankunft zu deklarieren: Strohartikel, hölzerne Gegenstände und Schnitzereien, Tierhäute, bestimmte Arten von Muscheln, orientalische Medizin, frische oder getrocknete Pflanzen, Samen. Nicht eingeführt werden dürfen ferner alle Arten von Lebensmitteln, insbesondere Honig. Alle Arten von mitgeführten Lebensmitteln und von Ausrüstungsgegenständen, die im Zusammenhang mit Camping, Tieren oder anderen Outdoor-Aktivitäten benutzt wurden, sind auf dem Einreiseformular, welches vor Ankunft in Neuseeland an die Passagiere ausgehändigt wird, zu deklarieren. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass z.B. an mitgeführten Schuhen (auch Sportschuhen) keine Erde usw. haftet.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft des jeweiligen Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Waren in Deutschland, dass Waren ab einem Gesamtwert von wenigen Hundert Euro zu verzollen sind. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Zollbestimmungen des deutschen Zolls unter www.zoll.de.

Allgemeine Reiseinformationen:

Australien: In den heißen Monaten des australischen Sommers treten regelmäßig Busch- und Waldbrände auf. In Verbindung mit starken Winden können sie bedrohliche Ausmaße annehmen. Besonders betroffen sind zumeist der Süden und Osten des Landes. In Australien gibt es regelmäßig starke Gewitter und Platzregen. Bedingt durch über die Ufer tretende Flüsse sowie überlastete Regenwasser-Abflusskanäle kann es zu örtlichen Überschwemmungen kommen.
In Teilen Australiens gibt es aufgrund fehlenden Niederschlags Restriktionen bei der Nutzung von Trinkwasser. Zwar sind für Reisende in der Regel keine drastischen Auswirkungen zu erwarten, dennoch sollte überall in Australien verantwortungsbewusst mit Trinkwasser umgegangen werden.
Neuseeland: In Neuseeland ist von November bis April Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit kann es vereinzelt zu tropischen Zyklonen und intensiven Regenfällen kommen und in der Folge zu Überschwemmungen und Verkehrsbeeinträchtigungen. Neuseeland liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Neuseeland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Australien: Australien hat ein strenges Quarantäneregime, dessen Durchsetzung (sorgfältige Kontrollen bei der Einreise) mit Nachdruck betrieben wird und deshalb strikt eingehalten werden sollte. Alle Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte müssen auf der Passagier-Einreisekarte (Incoming Passenger Card) angegeben werden. Diese werden dann von einem Quarantänebeamten am roten Abfertigungsschalter in der Flughalle untersucht und möglicherweise eingezogen. Werden Gegenstände, die den Quarantänebestimmungen unterliegen, nicht deklariert, können empfindliche Strafen verhängt werden. Die Ein- und Ausfuhr von vielen, insbesondere bedrohten Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigten Gütern beziehungsweise Souvenirs ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren ohne Genehmigung werden mit harten Strafen, zum Teil längeren Freiheitsstrafen, geahndet. Gleiches gilt zum Beispiel auch für historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal-Kunstgegenstände. Käufer sollten sich daher vor Erwerb und Ausfuhr entsprechend sorgfältig bei den zuständigen australischen beziehungsweise deutschen Zollbehörden informieren.
Neuseeland: Das Sammeln von Pflanzen und das Fangen von Tieren sowie die Ausfuhr von Pflanzen und Tieren ohne erforderliche Genehmigung stehen in Neuseeland unter Strafe; auch der Versuch ist strafbar. Verstöße werden hart geahndet, auch bei Ersttätern sind Haftstrafen von mehreren Monaten die Regel, nicht selten in Kombination mit Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Neuseeland-Dollar. Diese Bestimmungen gelten nicht nur für akut vom Aussterben bedrohte Arten, sondern auch für alle von der Naturschutzbehörde als gefährdet eingestuften Arten. Dazu zählen u. a. Geckos, Papageienvögel (Kaka, Parakeet) und Orchideen. Der Besitz sowie die Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.

Medizinische Hinweise:

Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.
Pflichtimpfungen zur Einreise nach Australien und Neuseeland sind nicht erforderlich. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes sollten anlässlich einer Reise immer überprüft und vervollständigt werden (siehe http://www.rki.de). Lassen Sie sich unbedingt vor der Reise von einem erfahrenen Tropen-/Reisemediziner beraten.
Australien: Bei besonderen Risiken wird die Impfung gegen Hepatitis A und B empfohlen.
Erkrankungen/Verletzungen durch ungewollten Kontakt zu Tieren kommen häufig vor: Schlangen, Spinnen, Quallen, andere Meerestiere, Krokodile. Warnhinweise sollten unbedingt überall befolgt und ernst genommen werden und bei Bedarf zügig medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.
Neuseeland: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Durchfallerkrankungen: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser.
Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Weiterführende Informationen und Kontaktadressen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de).

Medizinische Versorgung:

Australien: Der Zustand des australischen Gesundheitswesens ist generell gut. Jedoch muss, unter Umständen auch in Notfällen, mit Wartezeiten für Behandlungen gerechnet werden. Medikamente, die aus Deutschland mitgebracht werden, müssen bei der Ankunft deklariert werden. Es muss grundsätzlich eine Verschreibung des behandelnden Arztes in englischer Sprache vorliegen, die Medikamente müssen im begleiteten Gepäck und in Originalverpackung eingeführt werden, ohne spezielle Genehmigung darf ein Dreimonatsbedarf nicht überschritten werden.
Neuseeland: Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältliche Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Alle Medikamente müssen auf dem Einreiseformular (Arrival Card) angeben werden und entsprechende ärztliche Rezepte und Originalpackungen sind mitzuführen (dies gilt v.a. für Medikamente, die Narkotika oder deren Auszüge enthalten (auch z.B. Ephedrin oder Pseudoephedrin, häufig in Erkältungsmitteln). Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst.
Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs von den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: Dezember 2022