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Länderinformationen Australien & Neuseeland

Höchsttemperaturen im Vergleich

JanFebMrzAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Berlin1261217222423191463
Sydney27262422181514,51517202225
Wellington202119181312101113151819

Lage:

Australien: Kontinent zwischen dem Indischen Ozean und dem südlichen Pazifischen Ozean
Neuseeland: Staat im Südwesten des Pazifischen Ozeans

Hauptstadt:

Australien: Canberra | Neuseeland: Wellington

Staatsform:

Australien: Parlamentarisch-Demokratische Monarchie im Commonwealth of Nations; Staatsoberhaupt ist König Charles III, vertreten durch Generalgouverneur David Hurley.
Neuseeland: Parlamentarisch-demokratische Monarchie im Commonwealth of Nations; Staatsoberhaupt ist König Charles III, vertreten durch die Generalgouverneurin und Oberste Befehlshaberin Dame Cindy Kiro

Religion:

Australien: überwiegend Christen (ca. 48%), außerdem Orthodoxe, Buddhisten, Muslime, Hinduisten und Juden
Neuseeland: überwiegend Christen (ca. 56%), viele Religionslose, außerdem Hinduismus, Buddhismus und Islam

Sprache:

Australien: Englisch
Neuseeland: Englisch und Maori

Klima:

Australien: gemäßigt im Süden und Osten, im Norden tropisch, wüstenhaft im Zentrum; Regenzeit November – April
Neuseeland: Seeklima mit milden Wintern und relativ warmen Sommern, Niederschläge im Westen, wo es das ganze Jahr über regnen kann

Ortszeit:

Australien: In New South Wales gilt Mitteleuropäische Zeit (MEZ) +9 mit Sommer-Winterzeitumstellung. Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt im Sommer 10 Stunden und im Winter 9 Stunden.
Neuseeland: In Auckland gilt Mitteleuropäische Zeit (MEZ) +11 mit Sommer-Winterzeitumstellung. Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt im Sommer 11 Stunden und im Winter 12 Stunden.

Elektrizität:

230 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. In Australien und Neuseeland wird ein Adapter benötigt.

Telefonieren:

Für Telefonate nach Deutschland muss die Länderkennzahl 0049 (+49) vorgewählt werden.
Australien: Länderkennzahl 0061 (+61)
Neuseeland: Länderkennzahl 0064 (+64)

Währung/Banken/Kreditkarten:

Australien: Währung ist der Australische Dollar (AUD). 1 AUD = 100 Cent. Kurs (Stand 08.12.2022): 1 AUD = 0,64 EUR; 1 EUR = 1,56 AUD.
Die Öffnungszeiten der Banken sind Mo-Do 09.30- 16.00 Uhr, Fr 09.30-17.00 Uhr.
Neuseeland: Währung ist der Neuseeland Dollar (NZD). 1 NZD = 100 Cent. Kurs (Stand 08.12.2022), 1 NZD = 0,60 EUR; 1 EUR = 1,65 NZD.
Die Öffnungszeiten der Banken sind Mo-Fr 9:30-16:00/16:30 manche Banken in größeren Städte auch länger und teilweise samstags.
Es empfiehlt sich erst vor Ort im jeweiligen Land Geld zu wechseln oder abzuheben. An den Geldautomaten (ATM) mit Maestro Symbol, lässt sich per EC-Karte Geld abheben, ansonsten ist auch die Abhebung mit den gängigen Kreditkarten (VISA, MasterCard) möglich. Hier gilt es, die Gebühren der Hausbanken zu beachten. Je nach Bank können pro Abhebung zusätzliche Kosten von bis zu 10,– € entstehen. Für längere Aufenthalte und das damit verbundene mehrfache Geld abheben sind EC-Karten nicht zu empfehlen. Das bargeldlose Bezahlen mit Kreditkarten ist in fast allen Hotels, Restaurants und Geschäften möglich. EC-Karten werden nicht überall flächendeckend akzeptiert. Auch beim bargeldlosen Bezahlen sollten die Gebühren der Hausbank beachtet werden. Für den Besuch kleiner Restaurants oder Bars wird Bargeld empfohlen. Einige Hotels verlangen beim Check-in eine Sicherheit in Form einer Kopie Ihrer Kreditkarte.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa
vorläufiger ReisepassJa
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein

Australien: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Australien ein Visum, das vor Reiseantritt eingeholt werden muss. Für deutsche Staatsangehörige gilt seit Ende Oktober 2008 ein neues Online-Verfahren (“eVisitor”), das das bisherige ETA-Verfahren ersetzt. Auf der Webseite des australischen „Department of Home Affairs“ (https://www.homeaffairs.gov.au/) müssen in einem elektronischen Formular die Passdaten für alle mitreisenden Personen und eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Die Reisenden werden dann per E-Mail benachrichtigt, ob sie als eVisitors einreisen dürfen. Das eVisitor-Visum wird bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeichert und tritt an die Stelle eines vor der Reise einzuholenden Visumaufklebers oder Stempels im Pass. Das Visum ist 12 Monate gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal drei Monaten in Australien. Es wird von australischer Seite kostenlos erteilt.
Neuseeland: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten als Tourist kein Visum, müssen jedoch im Besitz eines Rück- oder Weiterflugtickets sein und auf Verlangen der Einreisebehörde den Nachweis über genügend Mittel zur Finanzierung des Aufenthalts vorlegen können. Ebenso benötigen sie eine elektronische Einreisegenehmigung NZeTA. Die elektronische Einreisegenehmigung NZeTA ist online (https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/apply-for-a-visa/about-visa/nzeta) oder auf mobilen Geräten über die NZeTA-App zu beantragen und auch für einen Aufenthalt im Transitbereich erforderlich.
Die NZeTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (23 NZD bei Online-Registrierung und 17 NZD bei Registrierung über eine mobile App).
Zusätzlich wird seit Oktober 2019 bei Registrierung auch eine neu eingeführte Tourismussteuer (International Visitor Conservation and Tourism Levy IVL) in Höhe von derzeit 35 NZD verlangt, die für eine nachhaltigere Tourismusindustrie in Infrastruktur- und Umweltschutzprojekte fließen soll.
Die einmal erteilte NZeTA gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständige New Zealand Immigration empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Australien: Reisenden ist erlaubt, folgende Waren zoll- und verkaufssteuerfrei im Reiseverkehr nach Australien einzuführen: Geschenke, Souvenirs, elektronische Geräte, Parfum, Schmuck, Uhren, Lederwaren etc. bis zu je 900,– AUD; Alkohol, Wein und Bier oder Spirituosen bis zu je 2,25 L Alkohol; Zigaretten, Zigarren oder Tabak bis zu je 25 Zigaretten oder 25 g Tabak. Die Ein- und Ausfuhr von vielen, insbesondere bedrohten Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigten Gütern beziehungsweise Souvenirs ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren ohne Genehmigung werden mit harten Strafen, zum Teil längeren Freiheitsstrafen, geahndet. Gleiches gilt zum Beispiel auch für historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal-Kunstgegenstände.
Neuseeland: Güter unter 700 NZ-Dollar, maximal 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak oder Zigarren, können zollfrei eingeführt werden. An alkoholischen Getränken können 4,5 Liter Wein oder 4,5 Liter Bier und eine Flasche Spirituosen (maximal 1125 Milliliter) eingeführt werden. Das Mindestalter für die Einfuhr ist 17 Jahre.
Um die Flora und Fauna in Neuseeland zu schützen, bestehen darüber hinaus strenge Einfuhrrichtlinien für diverse Lebensmittel, Pflanzen und Gegenstände. Folgende Dinge dürfen entweder nicht eingeführt werden oder sind bei Ankunft zu deklarieren: Strohartikel, hölzerne Gegenstände und Schnitzereien, Tierhäute, bestimmte Arten von Muscheln, orientalische Medizin, frische oder getrocknete Pflanzen, Samen. Nicht eingeführt werden dürfen ferner alle Arten von Lebensmitteln, insbesondere Honig. Alle Arten von mitgeführten Lebensmitteln und von Ausrüstungsgegenständen, die im Zusammenhang mit Camping, Tieren oder anderen Outdoor-Aktivitäten benutzt wurden, sind auf dem Einreiseformular, welches vor Ankunft in Neuseeland an die Passagiere ausgehändigt wird, zu deklarieren. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass z.B. an mitgeführten Schuhen (auch Sportschuhen) keine Erde usw. haftet.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft des jeweiligen Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Waren in Deutschland, dass Waren ab einem Gesamtwert von wenigen Hundert Euro zu verzollen sind. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Zollbestimmungen des deutschen Zolls unter www.zoll.de.

Allgemeine Reiseinformationen:

Australien: In den heißen Monaten des australischen Sommers treten regelmäßig Busch- und Waldbrände auf. In Verbindung mit starken Winden können sie bedrohliche Ausmaße annehmen. Besonders betroffen sind zumeist der Süden und Osten des Landes. In Australien gibt es regelmäßig starke Gewitter und Platzregen. Bedingt durch über die Ufer tretende Flüsse sowie überlastete Regenwasser-Abflusskanäle kann es zu örtlichen Überschwemmungen kommen.
In Teilen Australiens gibt es aufgrund fehlenden Niederschlags Restriktionen bei der Nutzung von Trinkwasser. Zwar sind für Reisende in der Regel keine drastischen Auswirkungen zu erwarten, dennoch sollte überall in Australien verantwortungsbewusst mit Trinkwasser umgegangen werden.
Neuseeland: In Neuseeland ist von November bis April Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit kann es vereinzelt zu tropischen Zyklonen und intensiven Regenfällen kommen und in der Folge zu Überschwemmungen und Verkehrsbeeinträchtigungen. Neuseeland liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Neuseeland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Australien: Australien hat ein strenges Quarantäneregime, dessen Durchsetzung (sorgfältige Kontrollen bei der Einreise) mit Nachdruck betrieben wird und deshalb strikt eingehalten werden sollte. Alle Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte müssen auf der Passagier-Einreisekarte (Incoming Passenger Card) angegeben werden. Diese werden dann von einem Quarantänebeamten am roten Abfertigungsschalter in der Flughalle untersucht und möglicherweise eingezogen. Werden Gegenstände, die den Quarantänebestimmungen unterliegen, nicht deklariert, können empfindliche Strafen verhängt werden. Die Ein- und Ausfuhr von vielen, insbesondere bedrohten Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigten Gütern beziehungsweise Souvenirs ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren ohne Genehmigung werden mit harten Strafen, zum Teil längeren Freiheitsstrafen, geahndet. Gleiches gilt zum Beispiel auch für historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal-Kunstgegenstände. Käufer sollten sich daher vor Erwerb und Ausfuhr entsprechend sorgfältig bei den zuständigen australischen beziehungsweise deutschen Zollbehörden informieren.
Neuseeland: Das Sammeln von Pflanzen und das Fangen von Tieren sowie die Ausfuhr von Pflanzen und Tieren ohne erforderliche Genehmigung stehen in Neuseeland unter Strafe; auch der Versuch ist strafbar. Verstöße werden hart geahndet, auch bei Ersttätern sind Haftstrafen von mehreren Monaten die Regel, nicht selten in Kombination mit Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Neuseeland-Dollar. Diese Bestimmungen gelten nicht nur für akut vom Aussterben bedrohte Arten, sondern auch für alle von der Naturschutzbehörde als gefährdet eingestuften Arten. Dazu zählen u. a. Geckos, Papageienvögel (Kaka, Parakeet) und Orchideen. Der Besitz sowie die Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.

Medizinische Hinweise:

Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.
Pflichtimpfungen zur Einreise nach Australien und Neuseeland sind nicht erforderlich. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes sollten anlässlich einer Reise immer überprüft und vervollständigt werden (siehe http://www.rki.de). Lassen Sie sich unbedingt vor der Reise von einem erfahrenen Tropen-/Reisemediziner beraten.
Australien: Bei besonderen Risiken wird die Impfung gegen Hepatitis A und B empfohlen.
Erkrankungen/Verletzungen durch ungewollten Kontakt zu Tieren kommen häufig vor: Schlangen, Spinnen, Quallen, andere Meerestiere, Krokodile. Warnhinweise sollten unbedingt überall befolgt und ernst genommen werden und bei Bedarf zügig medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.
Neuseeland: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Durchfallerkrankungen: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser.
Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Weiterführende Informationen und Kontaktadressen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de).

Medizinische Versorgung:

Australien: Der Zustand des australischen Gesundheitswesens ist generell gut. Jedoch muss, unter Umständen auch in Notfällen, mit Wartezeiten für Behandlungen gerechnet werden. Medikamente, die aus Deutschland mitgebracht werden, müssen bei der Ankunft deklariert werden. Es muss grundsätzlich eine Verschreibung des behandelnden Arztes in englischer Sprache vorliegen, die Medikamente müssen im begleiteten Gepäck und in Originalverpackung eingeführt werden, ohne spezielle Genehmigung darf ein Dreimonatsbedarf nicht überschritten werden.
Neuseeland: Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältliche Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Alle Medikamente müssen auf dem Einreiseformular (Arrival Card) angeben werden und entsprechende ärztliche Rezepte und Originalpackungen sind mitzuführen (dies gilt v.a. für Medikamente, die Narkotika oder deren Auszüge enthalten (auch z.B. Ephedrin oder Pseudoephedrin, häufig in Erkältungsmitteln). Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst.
Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs von den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: Dezember 2022


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