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Länderinformationen Italien: Sizilien

Länderinformationen Italien

Höchsttemperaturen im Vergleich

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Rom111317192328313127221411
Berlin2471218222423191474

Wichtiger Hinweis:

In jedem unserer Reiseländer gelten, auf Grund der COVID-19-Pandemie, landesspezifisch derzeit verschiedene Bestimmungen und Hygienevorschriften, die sich ggf. auch kurzfristig ändern können. Auch die Einreisebestimmungen können sich aktuell jederzeit kurzfristig ändern. Aus diesem Grunde haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen für Ihre RSD-Reise unter https://www.rsd-reisen.de/sicherreisen/ zusammengestellt. Die Informationen werden selbstverständlich regelmäßig geprüft und aktualisiert. Bitte prüfen Sie zusätzlich vor Ihrer Abreise auch die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).

Staatsform:

Republik, parlamentarische Demokratie mit Zweikammersystem. Staatsoberhaupt ist seit Februar 2015 Präsident Sergio Mattarella. Regierungschefin ist seit Oktober 2022 Giorgina Meloni.

Hauptstadt:

Die Hauptstadt von Italien ist seit 1871 Rom mit 2,8 Millionen Einwohner.

Religion:

Überwiegend römisch-katholisch

Sprache:

Die Landessprache ist Italienisch. Offiziell anerkannte Minderheitensprachen sind außerdem Friaulisch, Ladinisch, Deutsch, Slowenisch, Okzitanisch, Französisch, Frankoprovenzalisch, Albanisch, Griechisch, Sardisch, Katalanisch und Kroatisch.

Klima:

In Italien ist das Klima von Norden nach Süden sehr unterschiedlich. Im Norden herrscht ein strenges Klima mit sehr kalten Wintern und sehr warmen Sommern mit hoher Luftfeuchtigkeit. Im Zentrum ist das Klima gemäßigt während im Süden und auf den Inseln der Winter immer mild und der Sommer sehr warm und schwül ist.

Ortszeit:

Ganz Italien gehört zur Mitteleuropäischen Zeitzone, es gilt die Greenwichzeit +1 (GTM+1) mit Anwendung der Sommerzeit. Es gibt somit keinen Zeitunterschied zu Deutschland.

Währung/Banken/Kreditkarten:

Einkäufe können sowohl bar, als auch mit gebräuchlichen Kreditkarten bezahlt werden. Kreditkarten sind in den italienischen Geschäften üblich, normalerweise werden am Eingang des Geschäftes die Symbole der akzeptierten Kreditkarten ausgehängt. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird die Vorlage eines Personalausweises verlangt. In Banken werden auch Reiseschecks (in Dollar oder in Euro) eingetauscht. Auch mit EC-/Maestro-Karte ist die Bargeldabhebung am Geldautomaten möglich. Allerdings können unter Umständen hohe Gebühren der jeweiligen Bank anfallen. Bargeldzahlung ist in Italien bis max. 1.000 € möglich. Beträge über 1.000 € können nur mit Kreditkarte, EC-Karte oder per Überweisung gezahlt werden.

Citytax:

Vor Ort ist zusätzlich eine staatliche Touristensteuer von ca. 2,– € p. P. und Nacht (Stand: Februar 2023) zu zahlen.

Telefonieren:

Um aus dem Ausland eine italienische Nummer anzurufen, muss man die internationale Vorwahl für Italien 0039 (+39), gefolgt von der gewünschten Telefonnummer wählen. Für Telefonate nach Deutschland ist die Länderkennzahl 0049 (+49) vorzuwählen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa
Vorläufiger ReisepassJa
PersonalausweisJa
Vorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig sein.

Anmerkungen:
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumenten weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deswegen wird empfohlen nur mit gültigen Reisedokumenten zu verreisen. Diese Einreisebestimmungen gelten grundsätzlich für alle Bürger des Europäischen Wirtschaftraums (EWR). Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien, muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 € übersteigt, deklariert werden. Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der EU ohne Mengenbeschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de noch einmal separat einsehen oder telefonisch erfragen.

Sicherheitshinweise:

Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu Erdbeben kommt. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam. Kriminalität: Vor allem in den Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Dabei sind insbesondere Fälle von Trickbetrug zu nennen, in denen Touristen abgelenkt (z.B. Anrempeln, etc.) und dann durch Komplizen beraubt werden. Deshalb gilt wie bei jeder Urlaubsreise: Tragen Sie bei Spaziergängen nur das Notwendigste bei sich. Große Bargeldbeträge und Originalausweisdokumente sollten Sie von vornherein im Hotelsafe lassen. Führen Sie, wenn überhaupt, sichere (durch PIN geschützte) Kreditkarten mit. Nehmen Sie Fotokopien Ihrer Dokumente mit auf die Reise. Alternativ können die Dateien auf dem privaten Emailkonto abgespeichert werden und sind so weltweit abrufbar. Tragen Sie Taschen oder Fotoapparate bei Spaziergängen generell nicht zur Straßenseite, um Diebstähle vom Motorrad aus zu erschweren.

Medizinische Hinweise:

Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.

Medizinische Versorgung:

Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung – soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nach-weis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Der Kunde hat sicher-zustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: Februar 2023


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