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Länderinformationen Italien: Apulien

Länderinformationen Italien

Höchsttemperaturen im Vergleich

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Rom111317192328313127221411
Berlin2471218222423191474

Wichtiger Hinweis:

In jedem unserer Reiseländer gelten, auf Grund der COVID­19-­Pandemie, landesspezifisch derzeit verschiedene Hygienevorschriften und Bestimmungen (u.a. auch Nachweispflichten zu Impfung, Genesung oder Tests), die sich ggf. auch kurzfristig ändern können. Auch die Einreisebestimmungen können sich aktuell jederzeit kurzfristig ändern. Aus diesem Grunde haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen für Ihre RSD­Reise unter https://www.rsd­reisen.de/sicherreisen/ zusammengestellt. Die Informationen werden selbstverständlich regelmäßig geprüft und aktualisiert. Bitte prüfen Sie zusätzlich vor Ihrer Abreise auch die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges­amt.de/de/).

Geographie:

In Südeuropa auf der Apennin-­Halbinsel. Nachbarländer: Frankreich, Schweiz, Österreich, Slowenien, San Marino, Vatikanstadt.

Fläche:

301.277 Quadratkilometer.

Hauptstadt:

Die Hauptstadt von Italien ist seit 1871 Rom mit rund 2,9 Millionen Einwohner.

Staatsform:

Republik, parlamentarische Demokratie mit Zweikammersystem. Staatsoberhaupt ist seit Februar 2015 Präsident Sergio Mattarella. Regierungschefin ist seit Oktober 2022 Giorgina Meloni.

Religion:

Überwiegend römisch-­katholisch, außerdem circa 1,3 Millionen Muslime, rund 550.000 Protestanten, 230.000 Zeugen Jehovas, 200.000 Buddhisten, 110.000 Hindus und 40.000 Juden.

Sprache:

Die Landessprache ist Italienisch. Offiziell anerkannte Minderheitensprachen sind außerdem Friaulisch, Ladinisch, Deutsch, Slowenisch, Okzitanisch, Französisch, Frankoprovenzalisch, Albanisch, Griechisch, Sardisch, Katalanisch und Kroatisch.

Klima:

In Italien ist das Klima von Norden nach Süden sehr unterschiedlich. Im Norden herrscht ein strenges Klima mit sehr kalten Wintern und sehr warmen Sommern mit hoher Luftfeuchtigkeit. Im Zentrum, ist das Klima gemäßigt während im Süden und auf den Inseln der Winter immer mild und der Sommer sehr warm und schwül ist.

Ortszeit:

Ganz Italien gehört zur Mitteleuropäischen Zeitzone, es gilt die Greenwichzeit +1 (GTM+1) mit Anwendung der Sommerzeit. Es gibt somit keinen Zeitunterschied zu Deutschland.

Elektrizität:

Der elektrische Strom wird in Italien mit einer Spannung von 230 V und in Form von Wechselstrom in einer Frequenz von 50 Hertz geliefert. Die Steckdosen entsprechen den Europäischen Richtlinien. Ein Adapter wird in der Regel (außer bei L­-Steckdosen in den alten Gebäuden) nicht benötigt.

Telefonieren:

Die Vorwahl für Ferngespräche von Deutschland nach Italien lautet 0039. Für Telefonate nach Deutschland wählt man die 0049 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils.

Währung:

Italien gehört zur europäischen Währungsunion; Währung ist somit der Euro.

Banken/Kreditkarten:

Seit 2001 ist der Euro das offizielle Zahlungsmittel in Italien. Einkäufe können sowohl bar, als auch mit den gebräuchlichsten Kreditkarten bezahlt werden. Dieses Zahlungssystem ist in den italienischen Geschäften üblich, normalerweise werden am Eingang des Geschäftes die Symbole der akzeptierten Kreditkarten ausgehängt. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird die Vorlage eines Personalausweises verlangt. In Banken werden auch Reiseschecks (in Dollar oder in Euro) eingetauscht. Mit EC­/Maestro­Karte ist die Bargeldabhebung am Geldautomaten ebenfalls möglich. Allerdings können unter Umständen hohe Gebühren der jeweiligen Bank anfallen. Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien beträgt 3.000,– Euro.

Citytax:

Vor Ort ist zusätzlich eine staatliche Citytax zwischen 1,– € und 3,50 € p.P. und Nacht (Stand April 2022) zu zahlen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

Reisedokumente: Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa
Vorläufiger ReisepassJa
PersonalausweisJa
Vorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig sein.

Anmerkungen: Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumenten weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deswegen wird empfohlen nur mit gültigen Reisedokumenten zu verreisen. Diese Einreisebestimmungen gelten grundsätzlich für alle Bürger des Europäischen Wirtschaftraums (EWR). Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreise­bestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Bei der Ein­ und Ausreise nach und von Italien, muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 € übersteigt, deklariert werden. Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der EU ohne Mengen­beschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

Kriminalität: Vor allem in den Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Dabei sind insbesondere Fälle von Trickbetrug zu nennen, in denen Touristen abgelenkt (z.B. Anrempeln, etc.) und dann durch Komplizen beraubt werden. Deshalb gilt wie bei jeder Urlaubsreise: Tragen Sie bei Spaziergängen nur das Notwendigste bei sich. Große Bargeldbeträge und Originalausweisdokumente sollten Sie von vornherein im Hotelsafe lassen. Führen Sie, wenn überhaupt, sichere (durch PIN geschützte) Kreditkarten mit. Nehmen Sie Fotokopien Ihrer Dokumente mit auf die Reise. Alternativ können die Dateien auf dem privaten Emailkonto abgespeichert werden und sind so weltweit abrufbar. Tragen Sie Taschen oder Fotoapparate bei Spaziergängen generell nicht zur Straßenseite, um Diebstähle vom Motorrad aus zu erschweren. In Neapel ist besondere Umsicht im Umgang mit wertvollen Uhren und Schmuck geboten, die bevorzugt entwendet werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten. In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi­Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können.

Medizinische Hinweise:

Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de).
Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.

Medizinische Versorgung:

Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung – soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbe­scheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise­Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr/Stand: Juni 2022


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