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Länderinformationen Japan

Länderinformationen Japan

Höchsttemperaturen im Vergleich

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Tokio8811162224283128221611
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Allgemeiner Hinweis:

Im Folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen sowie die politische und gesundheitliche Lage weltweit jederzeit ändern können, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).

Lage:

Japan befindet sich in Ostasien, östlich vom asiatischen Festland und ist ein Inselstaat. Es liegt im Pazifischen Ozean. Die vier Hauptinseln sind Hokkaido, Shikoku und Kyushu.

Hauptstadt:

Tokio

Staatsform:

Parlamentarische, konstitutionelle Monarchie

Religion:

Shintoismus und Buddhismus, auch christliche Minderheiten als Randreligion

Sprache:

Japanisch

Klima:

gemäßigt bis subtropisch

Elektrizität:

100 V Wechselstrom, 50/60 Hz; ein 2- oder 3-poliger Adapter ist notwendig. Es muss Typ A oder B sein.

Ortszeit:

In Japan gilt Japan Standard Time (JST) ohne Sommer- Winterzeitumstellung. Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt im Sommer +7 Stunden und im Winter +8 Stunden.

Telefonieren:

Die Vorwahl für Ferngespräche von Deutschland nach Japan lautet 0081. Für Telefonate nach Deutschland wählt man die 0049 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils.

Land und Leute:

Japaner sind stolz auf ihre Kultur und Höflichkeit, daher gibt es für Touristen ein paar Regeln zu beachten. In japanischen Bädern, Schreinen & Tempeln, an Stränden, etc. sollten Tätowierung mit Kleidung, Pflastern oder Make-Up bedeckt sein. In Japan ist guter Service üblich, jedoch in Restaurants, Taxis, Hotels, etc. wird für gewöhnlich kein Trinkgeld gegeben.

Währung:

Währungseinheit ist der Japanische Yen (JPY). 1 JPY = 100 Sen. Kurs (28.05.2025): 1 EUR = 163,22 JPY ; 1 JPY = 0,0061 EUR.

Banken/Kreditkarten:

Landeswährung ist der Yen (JPY). Die Geldautomaten der meisten japanischen Banken akzeptieren noch keine ausländischen Karten. Die Akzeptanz wird jedoch kontinuierlich ausgebaut. Erkundigen Sie sich vor der Reise bei Ihrem Geldinstitut über die Bedingungen zur Bargeldabhebung im außereuropäischen Ausland.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa
vorläufiger ReisepassJa
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein
Der Reisepass muss für die Dauer des beabsichtigen Aufenthalt gültig sein. Deutsche Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage visafrei einreisen. Man erhält vor Ort als Tourist eine Aufenthaltsgenehmigung als Temporary Visitor. Von der Einreise mit einem Reisedokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, wird dringend abgeraten. Auch wenn der Reisepass in Deutschland als wieder gefunden gemeldet ist, kann es in Japan zu erheblichen Schwierigkeiten kommen oder sogar zur Verweigerung der Einreise. Es wird empfohlen, sich einen neuen zu beantragen. Japan erfasst bei Einreise biometrische Daten (Gesichtsfoto und Fingerabdruck). In Japan besteht Passpflicht. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Zollfrei eingeführt werden dürfen von Personen ab 20 Jahren 3 Flaschen à 0,76 l alkoholische Getränke, 100 Zigarren oder 400 Zigaretten oder 500 g Tabak (bei Mischung insgesamt max. 500 g) und 2 Unzen Parfüm. Andere Waren dürfen im Wert bis zu 200.000,- Yen zollfrei eingeführt werden, dabei werden nur Waren mit einem Wert von über 10.000,- Yen pro Gegenstand gezählt. Bargeld kann beliebig eingeführt werden. Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren im Wert von mehr als 1 Million Yen und Edelmetall (Gold von einem Reinheitsgrad über 90 %) von über 1 kg unterliegt einer Meldepflicht. Verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition, von Drogen und Aufputschmitteln etc., ge- oder verfälschten Zahlungsmitteln, Gegenständen, die die öffentliche Sicherheit oder Moral verletzen (Pornographie), und Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Copyrights etc.) verletzen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Waren in Deutschland, dass Waren ab einem Gesamtwert von wenigen Hundert Euro zu verzollen sind. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Zollbestimmungen des deutschen Zolls unter www.zoll.de.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

Japan ist das Land auf der Erde mit den meisten Erdbeben im Jahr und hat außerdem die meisten aktiven Vulkane. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert. Süd- und Westjapan werden im Spätsommer häufig von Taifunen heimgesucht. Reisende in dieser Zeit werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland des Auswärtigen Amtes zu beachten. Die Kriminalitätsrate in Japan ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen in größeren Städten und an touristischen Orten vor. Rauchen in Japan ist auf der Straße außerhalb ausgewiesener Raucherbereiche generell verboten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Drogendelikte, insbesondere die illegale Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, wie z.B. „Ectasy“ werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Die japanischen Strafverfolgungsbehörden ahnden auch den Besitz geringer Mengen illegaler Drogen.

Medizinische Hinweise:

Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.

Medizinische Versorgung:

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten (Adressenlisten können bei Bedarf bei den deutschen Auslandsvertretungen angefordert werden) zur Verfügung stehen, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Viele Krankenhäuser behandeln ausländische Patienten nur gegen Vorkasse. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand Mai 2025


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