| Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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| Paris | 6 | 7 | 11 | 13 | 19 | 22 | 24 | 25 | 23 | 16 | 10 | 7 |
| Berlin | 2 | 4 | 7 | 12 | 18 | 22 | 24 | 23 | 19 | 14 | 7 | 4 |
Im folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische- und Gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).
Frankreich ist das größte Land Europas und landschaftlich sehr vielseitig. Es reicht von den Bergmassiven der Alpen und Pyrenäen, den Flusstälern der Loire, Rhône und Dordogne bis zur Côte d’Azur und den Regionen der Normandie und Atlantikküste.
Paris
Demokratie mit einem semipräsidentiellen Regierungssystem
überwiegend römisch-katholisch
französisch
Vier Hauptzonen: atlantische Zone – gemäßigtes Meeresklima; kontinentale Zone – ausgeprägte Temperaturunterschiede (insbesondere im Osten); mediterrane Zone – gemäßigt, warmes Meeresklima; alpine Zone – raues Bergklima.
In Frankreich gilt Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit Sommer-Winterzeitumstellung. Somit gibt es zu Deutschland ganzjährig keinen Zeitunterschied.
230 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Ein Adapter wird nicht benötigt.
Die Vorwahl für Ferngespräche von Deutschland nach Frankreich lautet 0033. Für Telefonate nach Deutschland wählt man die 0049 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils.
Frankreich ist bekannt für seine exquisite Küche, renommierte Weine und die ikonischen Sehenswürdigkeiten wie den Eiffelturm und das Louvre-Museum. Die Kultur Frankreichs ist geprägt von einer reichen Geschichte, vielfältigen Traditionen und einer lebendigen Kunstszene. Die Franzosen zeugen von Eleganz, Stilbewusstsein und von ihrer Leidenschaft für gutes Essen und Geselligkeit. Zudem legen sie großen Wert darauf, dass ihre Kultur und Sprache respektiert wird. Betritt man beispielsweise ein Geschäft, grüßt man mit einem freundlichen Bonjour, Monsieur/Madame.
In Frankreich ist es üblich, Trinkgeld zu geben. Ähnlich wie in Amerika ist es bei Dienstleistungsberufen ein Teil des Einkommens. Zudem symbolisiert es auch eine Anerkennung für die erbrachte Leistung. Für das Zimmermädchen kann man ca. 2,– € pro Zimmer/Nacht zurücklassen. Im Restaurant sind ca. 10 % des Rechnungsbetrages pro Tisch üblich. In Geschäften gibt man kein Trinkgeld. Bei Gruppenreisen empfehlen sich für den Reiseleiter ca. 10,– € pro Person/Woche, für den Busfahrer ca. 5,– € pro Person/Woche. Selbstverständlich bleibt es aber jedem selbst überlassen, ob und in welcher Höhe man Trinkgeld geben möchte.
Frankreich gehört zur europäischen Währungsunion. Die Währung ist somit der Euro.
Frankreich ist Mitglied der EU und der Europäischen Währungsunion. Das heißt der Euro ist das offizielle Zahlungsmittel. Einkäufe können sowohl in bar als auch mit den gebräuchlichsten Kreditkarten und teilweise auch mit EC-Karte bezahlt werden. Bargeldabhebung ist sowohl mit Kreditkarte als auch mit EC-Karte möglich. Es können unter Umständen durch die jeweilige Bank Gebühren erhoben werden. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Bank.
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
| Reisedokumente | Einreise möglich |
|---|---|
| Reisepass | Ja |
| Vorläufiger Reisepass | Ja |
| Personalausweis | Ja |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein. |
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Diese Einreisebestimmungen gelten grundsätzlich für alle Bürger des Europäischen Wirtschaftraums (EWR).
Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.
Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der EU ohne Mengenbeschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Mitgeführte Zahlungsmittel ab 10.000,– € (oder entsprechender Gegenwert in anderer Währung) müssen mindestens fünf Tage vor Reisebeginn beim französischen Zoll angemeldet werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de noch einmal separat einsehen oder telefonisch erfragen.
Am 1. November 2017 ist in Frankreich ein neues Anti-Terror-Gesetz in Kraft getreten, das den französischen Sicherheitsbehörden unterschiedliche Maßnahmen mit dem Ziel der Terrorismusbekämpfung ermöglicht. In diesem Zusammenhang kann es in bestimmten Gebieten, z.B. an U-Bahnstationen und Bahnhöfen sowie in Grenznähe zu verstärkten Personen- und Gepäckkontrollen kommen. Auch an Eingängen (z.B. Museen) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen.
Kriminalität: Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel Safe) zu deponieren und nur das für den Tag benötigte Bargeld (und die EC- oder Kreditkarte) mitzuführen. Reisende sollten bei Menschenansammlungen und an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, U-Bahn, Bus etc. auf ihre Wertsachen achten. In ganz Frankreich gibt es hin und wieder großflächige Streiks, insbesondere auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hierbei kann es vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Es wird daher dazu geraten, sich von Demonstrationen fernzuhalten.
Seit 2025 gilt in Frankreich ein erweitertes Rauchverbot an öffentlichen Orten im Freien, die häufig von Kindern und Jugendlichen besucht werden. Dies umfasst öffentliche Parks und Gärten, Strände in Nähe von Badegewässern, überdachte Bushaltestellen sowie die Umgebung von Schulen, Hochschulen, Sportanlagen, Schwimmbädern und Bibliotheken. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld in Höhe von 200 EUR.
Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de).
Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.
Medizinische Versorgung:
Es besteht in Frankreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung – soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: März 2026