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Länderinformationen Nepal

Höchsttemperaturen im Vergleich

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KATHMANDU172025283130303129272419
BERLIN2371217212322191584

Allgemeiner Hinweis:

Im folgenden finden Sie eine Informations übersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische- und Gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).

Lage:

Nepal ist ein Binnenstaat in Südasien, der im Norden an China und im Osten, Süden und Westen an Indien grenzt.

Hauptstadt:

Kathmandu

Staatsform:

Parlamentarische Demokratie

Religion:

ca. 80% Hindus, 9% Buddhisten, 4% Muslime, 1,4% Christen

Sprache:

Nepalesisch ist offizielle Nationalsprache; daneben ca. 50 Minderheitensprachen bzw. Dialekte; Englisch wird fast überall verstanden und gesprochen

Klima:

Monsunklima, im Norden durch Höhenlage gemildert. Winter gemäßigt, hohe Niederschläge im Sommer (Monsunzeit Juni bis Oktober)

Ortszeit:

Nepal hat keine Sommer-Winterzeitumstellung. Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt im Sommer +3:45 Stunden und im Winter +4:45 Stunden.

Elektrizität:

220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Ein Adapter wird empfohlen.

Telefonieren:

Die Vorwahl für Ferngespräche von Deutschland nach Nepal lautet 00977. Für Telefonate nach Deutschland wählt man die 0049 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils.

Währung:

Währungseinheit ist die Nepalesische Rupie (NPR). 1 Rupie = 100 Paisa. Kurs (28.08.2023): 1 EUR = 144,56 NPR; 100 NPR = 0,69 EUR.

Banken/Kreditkarten:

Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren Visa- und Master-Kreditkarten; EC-Karten werden kaum akzeptiert. Neben Kreditkarten empfiehlt sich die Mitnahme von EUR oder USD in bar, insbesondere bei Reisen in weniger besiedelte Regionen. Devisen können in allen größeren Städten problemlos getauscht werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

ReisedokumenteErwachsene: Einreise
möglich/Bedingungen
ReisepassJa
vorläufiger ReisepassJa
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Dieses kann bei Einreise („on arrival“) gegen eine Gebühr in Höhe von derzeit 30 USD (für 15 Tage) erworben werden. Die Gebühren sollten passend in bar in USD bzw. der Gegenwert in EUR mitgeführt werden. Inhaber von Passersatzdokumenten können den Visa-on-Arrival-Service nicht in Anspruch nehmen. Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumerteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein. Auf eine Mindestrestgültigkeit des Passes von noch mindestens sechs Monaten sollte dennoch geachtet werden, da Fluggesellschaften die Beförderung von Passagieren sonst schon abgelehnt haben.
Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, aber deklarationspflichtig. Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar. Die Landeswährung darf nicht ein- oder ausgeführt werden.
Für die Einfuhr und Nutzung von Drohnen (UAV – Unmanned Aerial Vehicle) ist die vorherige Einholung zahlreicher Genehmigungen erforderlich. Zumindest die Tourismusbehörde und das Innenministerium und ggf. die Verwaltung des betroffenen Naturschutzgebietes müssen eine Genehmigung erteilen; bei Drohnen über 2 Kilogramm Gewicht auch die Zivile Luftfahrtbehörde (CAAN). Bei Forschungsvorhaben gelten zusätzliche Regeln.
Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Waren in Deutschland, dass Waren ab einem Gesamtwert von wenigen Hundert Euro zu verzollen sind. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Zollbestimmungen des deutschen Zolls unter www.zoll.de.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

In Nepal kommt es vereinzelt zu kurzfristig ausgerufenen „Bandhs“ (Zwangsstreiks mit Blockaden bzw. Straßensperren), lokal auftretender Gewaltbereitschaft sowie geschlossenen Geschäften (auch im Kathmandu-Tal), die teilweise auch gewaltsam durchgesetzt werden. Diese können das öffentliche Leben empfindlich stören und zu enormen Behinderungen im Reiseverkehr führen.
Kriminalität: Insbesondere in touristischen Gegenden kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, aber auch zu Einbrüchen kommen.
Naturkatastrophen: Nepal liegt in einer seismisch aktiven Zone, insbesondere das Himalaya-Gebiet gilt als stark erdbeben-gefährdet. Im Falle eines schweren Erdbebens muss davon ausgegangen werden, dass medizinische Einrichtungen und generelle Notfallausstattungen überlastet sind. Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal durch plötzlich auftretende und oft länger anhaltende Unwetter immer wieder Überschwemmungen, Sturzfluten und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen und einschränken können.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen. Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet.
Das nepalesische Electronic Transactions Act stellt Beiträge in sozialen und elektronischen Medien, die den sozialen Frieden Nepals stören oder Personen diffamieren unter Strafe. Ausländer können mit Ausweisung oder/und auch Gefängnisstrafen bestraft werden.

Medizinische Hinweise:

Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de).
Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krank-heitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Durchfallerkrankungen: Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser hat selbst in den Städten nicht immer Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss zu filtern, chemisch zu desinfizieren oder zu kochen. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur aufbereitetes Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut gegart worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhus erkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Allgemeine Hygiene-maßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Hände desinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.
Infektionskrankheiten: Um Infektionskrankheiten wie der Japanischen Enzephalitis (JE), Malaria und dem Dengue-Fieber vorzubeugen ist es besonders wichtig sich sorgfältig gegen Mücken zu schützen. Halten Sie sich an folgende Empfehlungen:

  • Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien
  • konsequentes Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent
  • Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)

Medizinische Versorgung:

Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht häufig nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. In Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden. Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Nepal mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen.
Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit der Option des Krankenrücktransports nach Deutschland wird empfohlen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: September 2023


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