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Länderinformation Neuseeland, Australien & Indonesien

Höchsttemperaturen im Vergleich

JanFebMrzAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Berlin1261217222423191463
Wellington202119181312101113151819
Sydney27262422181514,51517202225
Jakarta303031313031303130313029

Allgemeiner Hinweis:

Im folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische- und Gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www. auswaertiges-amt.de/de/).

Lage:

Neuseeland: Staat im Südwesten des Pazifischen Ozeans
Australien: Kontinent zwischen dem Indischen Ozean und dem südlichen Pazifischen Ozean
Indonesien: Südostasien, größtes Archipel der Welt

Hauptstadt:

Neuseeland: Wellington
Australien: Canberra
Indonesien: Jakarta

Staatsform:

Neuseeland: Parlamentarisch-demokratische Monarchie im Commonwealth of Nations
Australien: Parlamentarisch-Demokratische Monarchie im Commonwealth of Nations
Indonesien: Präsidentalrepublik

Religion:

Neuseeland: überwiegend Christen
Australien: überwiegend Christen
Idonesien: überwiegend Muslime

Sprache:

Neuseeland: Englisch und Maori
Australien: Englisch
Indonesien: Indonesisch (Bahasa Indonesia)

Klima:

Neuseeland: Seeklima mit milden Wintern und relativ warmen Sommern, Niederschläge im Westen, wo es das ganze Jahr über regnen kann
Australien: gemäßigt im Süden und Osten, im Norden tropisch, wüstenhaft im Zentrum; Regenzeit November – April
Indonesien: tropisch, feucht-heiß; Regenzeit November – März

Ortszeit:

Neuseeland: Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt zur neuseeländischen Sommerzeit plus 13 Stunden.
Australien: In Queensland beträgt der Zeitunterschied zu Deutschland plus 10 Stunden. Im Northern Territory beträgt der Zeitunterschied zu Deutschland plus 9,5 Stunden.
Indonesien: Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt plus 7 Stunden.

Elektrizität:

230 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. In Neuseeland und Australien wird ein Adapter benötigt.

Telefonieren:

Für Telefonate nach Deutschland muss die Länderkennzahl 0049 (+49) vorgewählt werden.
Neuseeland: Länderkennzahl 0064 (+64)
Australien: Länderkennzahl 0061 (+61)
Indonesien: Länderkennzahl 0062 (+62)

Währung/Banken/Kreditkarten:

Neuseeland: Währung ist der Neuseeland Dollar (NZD). 1 NZD = 100 Cent. Kurs (Stand 12.12.2023), 1 NZD = 0,57 EUR; 1 EUR = 1,76 NZD.
Australien: Währung ist der Australische Dollar (AUD). 1 AUD = 100 Cent. Kurs (Stand 12.12.2023): 1 AUD = 0,61 EUR; 1 EUR = 1,65 AUD.
Indonesien: Währung ist die Indonesische Rupiah (IDR). 1 IDR = 100 Sen. Kurs (Stand 12.12.2023): 1.000 IDR = 0,06 EUR; 1 EUR = 16.811,23 IDR.
Neuseeland und Australien: Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten (Visa, Diners Club, Mastercard, American Express) sind nahezu überall möglich. Je nach Bank können pro Abhebung zusätzliche Kosten von bis zu 10,-€ entstehen.
Indonesien: Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. Aufgrund von Betrug sollten Kreditkarten nie aus den Augen verloren und auf Anwesenheit beim Bezahlvorgang bestanden werden. Bargeld kann vielerorts mit Bank- und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Für entlegenere Gegenden wird die Mitnahme von Bargeld empfohlen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa
vorläufiger ReisepassJa
(Indonesien: nur mit gültigem Visum)
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein

Neuseeland: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten als Tourist kein Visum, müssen jedoch im Besitz eines Rückoder Weiterflugtickets sein und auf Verlangen der Einreisebehörde den Nachweis über genügend Mittel zur Finanzierung des Aufenthalts vorlegen können. Ebenso benötigen sie eine elektronische Einreisegenehmigung NZeTA. Die elektronische Einreisegenehmigung NZeTA ist online (https://www.immigration.govt.nz/new-zealandvisas/apply-for-a-visa/about-visa/nzeta) oder auf mobilen Geräten über die NZeTA-App zu beantragen und auch für einen Aufenthalt im Transitbereich erforderlich. Die NZeTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (23 NZD bei Online-Registrierung und 17 NZD bei Registrierung über eine mobile App). Zusätzlich wird seit Oktober 2019 bei Registrierung auch eine neu eingeführte Tourismussteuer (International Visitor Konservation and Tourism Levy IVL) in Höhe von derzeit 35 NZD verlangt, die für eine nachhaltigere Tourismusindustrie in Infrastruktur- und Umweltschutzprojekte fließen soll. Die einmal erteilte NZeTA gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständige New Zealand Immigration empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Australien: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Australien ein Visum, das vor Reiseantritt eingeholt werden muss. Für deutsche Staatsangehörige gilt seit Ende Oktober 2008 ein neues Online-Verfahren („eVisitor“), das das bisherige ETA-Verfahren ersetzt. Auf der Webseite des australischen „Department of Home Affairs“ (https://www.homeaffairs.gov.au/) müssen in einem elektronischen Formular die Passdaten für alle mitreisenden Personen und eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Die Reisenden werden dann per E-Mail benachrichtigt, ob sie als eVisitors einreisen dürfen. Das eVisitor-Visum wird bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeichert und tritt an die Stelle eines vor der Reise einzuholenden Visumaufklebers oder Stempels im Pass. Das Visum ist 12 Monate gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal drei Monaten in Australien. Es wird von australischer Seite kostenlos erteilt.
Indonesien: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Ausreise noch mind. 6 Monate gültig sein. Deutsche Staatsangehörige benötigen ein e-VOA oder ein elektronisches Visum. Das elektronische Visum kann frühestens 60 Tage vor der Einreise auf der Homepage beantragt werden https://molina.imigrasi.go.id/. Das e-VOA kann bei der indonesischen Auslandsvertretung persönlich bzw. postalisch beantragt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Neuseeland: Güter unter 700 NZ-Dollar, maximal 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak oder Zigarren, können zollfrei eingeführt werden. An alkoholischen Getränken können 4,5 Liter Wein oder 4,5 Liter Bier und eine Flasche Spirituosen (max. 1125 Milliliter) eingeführt werden. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass z.B. an mitgeführten Schuhen keine Erde usw. haftet.
Australien: Reisenden ist erlaubt, folgende Waren zoll- und verkaufssteuerfrei im Reiseverkehr nach Australien einzuführen: Geschenke, Souvenirs, elektronische Geräte, Parfum, Schmuck, Uhren, Lederwaren etc. bis zu je 900,– AUD; Alkohol, Wein und Bier oder Spirituosen bis zu je 2,25 L Alkohol; Zigaretten, Zigarren oder Tabak bis zu je 25 Zigaretten oder 25 g Tabak. Um die Flora und Fauna Neuseelands und Australiens zu schützen sind diverse Lebensmittel, Pflanzen und Gegenstände verboten, streng reguliert oder bei Ein- und Ausreise zu deklarieren.
Indonesien: Einreisende sind verpflichtet die International Mobile Equipment Identity (IMEI)-Nummer zu registrieren, das betrifft alle Mobiltelefone und sonstige mit einer SIM-Karte ausgestatteten elektronischen Geräte, die im Land benutzt werden sollen. Hierbei ist die Registrierung auf zwei Geräte pro Person limitiert. Bargeld und Zahlungsmittel mit einem Gegenwert über 100 Mio. IDR müssen bei Ein- und Ausreise gemeldet werden. Bei der Einfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Psychopharmaka ist unbedingt darauf zu achten, dass diese durch eine entsprechende Verschreibung mit Übersetzung nur und auch in der Menge entsprechend der Verschreibung eindeutig für den eigenen Bedarf bestimmt sind und damit nicht als Betäubungsmittel in Indonesien verboten sind.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft des jeweiligen Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Waren in Deutschland, dass Waren ab einem Gesamtwert von wenigen Hundert Euro zu verzollen sind. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Zollbestimmungen des deutschen Zolls unter www.zoll.de.

Allgemeine Reiseinformationen:

Neuseeland: In Neuseeland ist von November bis April Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit kann es vereinzelt zu tropischen Zyklonen und intensiven Regenfällen kommen und in der Folge zu Überschwemmungen und Verkehrsbeeinträchtigungen. Neuseeland liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Neuseeland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden.
Australien: In den heißen Monaten des australischen Sommers treten regelmäßig Busch- und Waldbrände auf. In Verbindung mit starken Winden können sie bedrohliche Ausmaße annehmen. Besonders betroffen sind zumeist der Süden und Osten des Landes. In Australien gibt es regelmäßig starke Gewitter und Platzregen. Bedingt durch über die Ufer tretende Flüsse sowie überlastete Regenwasser-Abflusskanäle kann es zu örtlichen Überschwemmungen kommen. In Teilen Australiens gibt es aufgrund fehlenden Niederschlags Restriktionen bei der Nutzung von Trinkwasser. Zwar sind für Reisende in der Regel keine drastischen Auswirkungen zu erwarten, dennoch sollte überall in Australien verantwortungsbewusst mit Trinkwasser umgegangen werden.
Indonesien: Weite Teile des Landes sind während der Regenzeit von Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen betroffen, die anhaltende Überflutungen und erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen nach sich ziehen können. Auch die Stromversorgung und Telefon- und Internetverbindungen können erheblich beeinträchtigt sein.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Neuseeland: Das Sammeln von Pflanzen und das Fangen von Tieren sowie die Ausfuhr von Pflanzen und Tieren ohne erforderliche Genehmigung stehen in Neuseeland unter Strafe; auch der Versuch ist strafbar. Verstöße werden hart geahndet, auch bei Ersttätern sind Haftstrafen von mehreren Monaten die Regel, nicht selten in Kombination mit Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Neuseeland-Dollar. Diese Bestimmungen gelten nicht nur für akut vom Aussterben bedrohte Arten, sondern auch für alle von der Naturschutzbehörde als gefährdet eingestuften Arten. Dazu zählen u. a. Geckos, Papageienvögel (Kaka, Parakeet) und Orchideen. Der Besitz sowie die Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.
Australien: Australien hat ein strenges Quarantäneregime, dessen Durchsetzung (sorgfältige Kontrollen bei der Einreise) mit Nachdruck betrieben wird und deshalb strikt eingehalten werden sollte. Alle Nahrungsmittel, Pflanzen und Tierprodukte müssen auf der Passagier-Einreisekarte (Incoming Passenger Card) angegeben werden. Diese werden dann von einem Quarantänebeamten am roten Abfertigungsschalter in der Flughalle untersucht und möglicherweise eingezogen. Werden Gegenstände, die den Quarantänebestimmungen unterliegen, nicht deklariert, können empfindliche Strafen verhängt werden. Die Ein- und Ausfuhr von vielen, insbesondere bedrohten Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigten Gütern beziehungsweise Souvenirs ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren ohne Genehmigung werden mit harten Strafen, zum Teil längeren Freiheitsstrafen, geahndet. Gleiches gilt zum Beispiel auch für historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal- Kunstgegenstände.
Indonesien: Indonesien zählt zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen weltweit. Schon der Besitz geringster Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen bis hin zur Todesstrafe, die auch an Ausländern vollstreckt wird. Dazu zählen auch Medikamente, die ohne Nachweis mitgenommen werden. Indonesische Gerichts- und Ermittlungsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verdacht auf Verstöße gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden.

Medizinische Hinweise:

Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.
Neuseeland: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Australien: Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Japanische Enzephalitis und Dengue-Fieber empfohlen. Erkrankungen/Verletzungen durch ungewollten Kontakt zu Tieren kommen häufig vor: Schlangen, Spinnen, Quallen, andere Meerestiere, Krokodile. Warnhinweise sollten unbedingt überall befolgt und ernst genommen werden und bei Bedarf zügig medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.
Indonesien: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Landzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Durchfallerkrankungen: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Weiterführende Informationen und Kontaktadressen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de).

Medizinische Versorgung:

Australien: Der Zustand des australischen Gesundheitswesens ist generell gut. Jedoch muss, unter Umständen auch in Notfällen, mit Wartezeiten für Behandlungen gerechnet werden. Medikamente, die aus Deutschland mitgebracht werden, müssen bei der Ankunft deklariert werden. Es muss grundsätzlich eine Verschreibung des behandelnden Arztes in englischer Sprache vorliegen, die Medikamente müssen im begleiteten Gepäck und in Originalverpackung eingeführt werden, ohne spezielle Genehmigung darf ein Dreimonatsbedarf nicht überschritten werden.
Neuseeland: Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältliche Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Alle Medikamente müssen auf dem Einreiseformular (Arrival Card) angeben werden und entsprechende ärztliche Rezepte und Originalpackungen sind mitzuführen (dies gilt v.a. für Medikamente, die Narkotika oder deren Auszüge enthalten (auch z.B. Ephedrin oder Pseudoephedrin, häufig in Erkältungsmitteln). Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs von den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.
Indonesien: Die medizinische Versorgung ist in Privatkliniken und in großen öffentlichen Kliniken in Jakarta (Java) vielfach gegeben. Zu beachten ist, dass häufig ein Belegarztsystem besteht und Fachärzte im Notfall erst hinzugezogen werden müssen. Außerhalb Jakartas kann die medizinische Versorgung deutlich eingeschränkt sein.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: Januar 2024


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