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Länderinformationen Normandie

Länderinformationen

Höchsttemperaturen im Vergleich

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Paris671113192224252316107
Berlin2471218222423191474

Wichtiger Hinweis:

Im folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische- und Gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).

Staatsform:

Frankreich: parlamentarische Demokratie | Belgien: parlamentarische Monarchie

Hauptstadt:

Frankreich: Paris | Belgien: Brüssel

Religion:

Frankreich & Belgien: überwiegend römisch-katholisch

Sprache:

Frankreich: französisch | Belgien: französisch und niederländisch

Klima:

Frankreich: Vier Hauptzonen: atlantische Zone – gemäßigtes Meeresklima; kontinentale Zone – ausgeprägte Temperaturunterschiede (insbesondere im Osten); mediterrane Zone – gemäßigt, warmes Meeresklima; alpine Zone – raues Bergklima. | Belgien: überwiegend gemäßigt-maritimes Klima durch direkte Lage an der Nordsee

Ortszeit:

Mitteleuropäische Zeitzone mit Anwendung der Sommerzeit, daher kein Zeitunterschied zu Deutschland

Telefonieren:

Bei Anrufen aus Deutschland nach Frankreich wählen Sie bitte die 0033 (+33) vorweg , nach Belgien die 0032 (+32). Für Telefonate nach Deutschland muss die Länderkennzahl 0049 (+49) vorgewählt werden.

Währung/Banken/Kreditkarten:

Frankreich und Belgien sind Mitglieder der EU und der Europäischen Währungsunion. Das heißt der Euro ist das offizielle Zahlungsmittel. Einkäufe können sowohl in bar als auch mit den gebräuchlichsten Kreditkarten und teilweise auch mit EC-Karte bezahlt werden. Bargeldabhebung ist sowohl mit Kreditkarte als auch mit EC-Karte möglich. Es können unter Umständen durch die jeweilige Bank Gebühren erhoben werden. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Bank.

Citytax:

Vor Ort ist zusätzlich eine staatliche Kur- und Citytax von ca. 2,50 € p.P. / Nacht (Stand Dezember 2022) zu zahlen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa
Vorläufiger ReisepassJa
PersonalausweisJa
Vorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig sein.

Frankreich und Belgien sind Vertragsparteien des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Diese Einreisebestimmungen gelten grundsätzlich für alle Bürger des Europäischen Wirtschaftraums (EWR).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der EU ohne Mengenbeschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Mitgeführte Zahlungsmittel ab 10.000,– € (oder entsprechender Gegenwert in anderer Währung) müssen mindestens fünf Tage vor Reisebeginn beim französischen Zoll angemeldet werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de noch einmal separat einsehen oder telefonisch erfragen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel Safe) zu deponieren und nur das für den Tag benötigte Bargeld (und die EC- oder Kreditkarte) mitzuführen. Reisende sollten bei Menschenansammlungen und an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, U-Bahn, Bus etc. auf ihre Wertsachen achten.

Frankreich: Am 1. November 2017 ist ein neues Anti-Terror-Gesetz in Kraft getreten, das den französischen Sicherheitsbehörden unterschiedliche Maßnahmen mit dem Ziel der Terrorismusbekämpfung ermöglicht. In diesem Zusammenhang kann es in bestimmten Gebieten, z.B. an U-Bahnstationen und Bahnhöfen sowie in Grenznähe zu verstärkten Personen- und Gepäckkontrollen kommen. Auch an Eingängen (z.B. Museen) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen.
Belgien: In der Vergangenheit wurden terroristische Anschläge verübt. Es finden deshalb weiterhin Stichproben- und Zugangskontrollen statt, an Bahnhöfen und Regierungsgebäuden ist mit einer erhöhten Polizei- und Militärpräsenz zu rechnen.

Medizinische Hinweise:

Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de).
Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.
Medizinische Versorgung: Es besteht in Frankreich und Belgien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung – soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: Januar 2023


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