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Länderinformationen Skandinavien

Höchsttemperaturen im Vergleich

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Wichtiger Hinweis:

Im folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische- und Gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).

Hauptstadt:

Schweden: Stockholm
Norwegen: Oslo
Dänemark: Kopenhagen

Staatsform:

Parlamentarische Monarchie

Religion:

Schweden: Überwiegend evangelisch-lutherisch, außerdem Muslime, Katholiken und kleinere Religionen
Norwegen: Überwiegend evangelisch-lutherisch, außerdem Katholiken, Muslime und kleinere Religionen
Dänemark: Überwiegend evangelisch-lutherisch, außerdem Muslime, Katholiken und kleinere Religionen

Sprache:

Schweden: Schwedisch; anerkannte Minderheitssprachen: Samisch, Finnisch, Meänkieli (Finnisch in Tornedalen), Yiddish, Romani Chib (eine Roma-Sprache).
Norwegen: Norwegisch; im Norden Norwegens wird auch Samisch (ebenfalls offizielle Landessprache) gesprochen.
Dänemark: Dänisch; Englisch ist weit verbreitet

Klima:

Aufgrund der Größe Skandinaviens gibt es unterschiedliche Klimazonen. Die nördlichen Regionen Schwedens und Norwegens liegen in der arktischen Polarzone. Im Süden herrscht gemäßigtes Klima mit mäßig warmen Sommern und relativ milden Wintern. Dänemark hat ebenfalls ein gemäßigtes Klima mit angenehmen Temperaturen im Sommer und kühlen Wintern.

Ortszeit:

Es gilt Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit Sommer-Winterzeitumstellung. Somit gibt es zu Deutschland ganzjährig keinen Zeitunterschied.

Elektrizität:

230 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Ein Adapter wird in der Regel (außer bei vereinzelten K-Steckdosen in Dänemark) nicht benötigt.

Telefonieren:

Die Vorwahl für Ferngespräche von Deutschland nach Schweden lautet 0046, nach Norwegen 0047 und nach Dänemark 0045. Für Telefonate nach Deutschland wählt man die 0049 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils.

Währung:

Schweden: Währungseinheit ist die schwedische Krone (SEK). 1 Krone = 100 Öre. Kurs (28.03.2023): 1 EUR = 11,23 SEK; 1 SEK = 0,089 EUR.
Norwegen: Währungseinheit ist die norwegische Krone (NOK). 1 Krone = 100 Öre. Kurs (28.03.2023): 1 EUR = 11,30; 1 NOK = 0,088 EUR.
Dänemark: Währungseinheit ist die dänische Krone (DKK). 1 Krone = 100 Öre. Kurs (28.03.2023): 1 EUR = 7,45 DKK; 1 DKK = 0,13 EUR.

Banken/Kreditkarten:

Schweden: In Schweden werden auch Kleinstbeträge mit EC- oder Kreditkarte gezahlt. Viele Geschäfte, Cafés und Restaurants nehmen mittlerweile gar kein Bargeld mehr an. Die meisten Banken in Schweden handhaben keine Barmittel mehr. Die Mitnahme einer international üblichen Kredit- oder Bankkarte wird empfohlen. Reiseschecks werden in Schweden nicht mehr akzeptiert.
Norwegen: Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten ist nahezu überall möglich. Bargeldloses Bezahlen hat sich in Norwegen zur Norm entwickelt. Reiseschecks werden in Norwegen nicht mehr akzeptiert.
Dänemark: Es werden auch Kleinstbeträge mit EC- oder Kreditkarte gezahlt. An Parkautomaten und im öffentlichen Nahverkehr wird regelmäßig keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international üblichen Kredit- oder Bankkarte wird empfohlen. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Bank- und Kreditkarten sind überall möglich. Reiseschecks werden so gut wie nicht mehr akzeptiert.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich - Bedingungen
ReisepassJa
Vorläufiger ReisepassJa
PersonalausweisJa
Vorläufiger PersonalausweisJa

Alle Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Schweden und Norwegen sind nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957, d. h. Reisen mit abgelaufenem Pass sind nicht möglich. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung,
falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Schweden: Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Personen, die jünger als 20 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Alkohol, Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Tabak nach Schweden einführen. Für den Eigenbedarf können Personen, die 20 bzw. 18 Jahre und älter sind, Alkohol und Tabak nach Schweden mitnehmen. Für den Eigenbedarf können Lebensmittel eingeführt werden. Die Mengengrenze für Fisch ist auf maximal 15 Kilo beschränkt.
Norwegen: Die norwegischen Zollbestimmungen sind sehr streng. Insbesondere der Import von Alkoholika, aber auch Tabakwaren unterliegt strikten Begrenzungen. Kleine Überschreitungen werden streng geahndet. Beim Import von PKWs sind hohe Eingangsabgaben zu entrichten. Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, ab einem Wert von 25.000 NOK aber registrierungspflichtig. Die Ausfuhr von selbst gefangenem Fisch ist nur noch gestattet, wenn er unter der Leitung eines registrierten Fischereibetriebs geangelt wurde. Die neue Ausfuhrquote beträgt zweimal jährlich maximal 18 kg.
Dänemark: Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Waffen dürfen ohne vorherige Genehmigung durch die dänische Polizei oder das Dänische Justizministerium nicht eingeführt werden.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Waren in Deutschland, dass Waren ab einem Gesamtwert von wenigen Hundert Euro zu verzollen sind. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Zollbestimmungen des deutschen Zolls unter www.zoll.de.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

Kriminalität: Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den Innenstädten, Touristenzentren und Transferplätzen wie auf Fähren sowie in Flughäfen häufig vor. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und getrennt auf und speichern Sie am besten Kopien elektronisch. Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlung und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Schweden: Die Verletzung des Fotografier- und Betretungsverbots ausgewiesener militärischer Schutzobjekte wird mit erheblichen Geld- und/oder Freiheitsstrafen geahndet. Anders als in Deutschland ist nach dem schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays verboten. Der Konsum von Alkohol ist an vielen öffentlichen Plätzen untersagt. Drogenbesitz – auch in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch – ist in Schweden verboten, ebenso wie der Konsum an sich (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, schwere Fälle auch bedeutend längere Strafen). Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Norwegen: Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Plätzen und in Parks verboten. Das Mitführen auch geringster Mengen von Betäubungsmitteln führt in der Regel zur Festnahme bereits an der Grenze, Verhängung eines Einreiseverbots oder Haftstrafen. Dänemark: Seit 2018 gilt in Dänemark ein Bedeckungsverbot für den öffentlichen Raum. Wird an einem öffentlichen Ort ein
Kleidungsstück getragen, das das Gesicht verhüllt, kann ein Bußgeld verhängt werden. Das Verbot gilt nicht für eine Verhüllung des Gesichts, die einem legitimen Zweck dient. Die Regelung richtet sich insbesondere gegen muslimische Frauenbekleidung, wie z. B. Burka oder Niqab. Das Führen von Dolchen oder Messern ist in der Öffentlichkeit verboten. Anders als in Deutschland sind auch das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengasspray verboten.

Medizinische Hinweise:

Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.

Medizinische Versorgung:

Schweden: Im Allgemeinen ist das Versorgungsniveau in Schweden gut bis sehr gut. Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Schweden aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach schwedischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 200 SEK (ca. 20,– €) sofort fällig.
Norwegen: Beim zahnärztlichen Notdienst (tannlegevakt) muss in der Regel vor Ort in bar oder üblicherweise per Kreditkarte gezahlt werden. Bei allen anderen Behandlungen ist zur Deckung evtl. anfallender Behandlungskosten ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) erforderlich, welche über die heimische Krankenkasse erhältlich ist. Dänemark: Das Versorgungsniveau in Dänemark ist gut bis sehr gut. Deutsche wie auch alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach dänischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis muss eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt werden.

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit der Option des Krankenrücktransports nach Deutschland wird empfohlen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr/Stand: Februar 2024


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