Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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VAE Dubai | 24 | 25 | 27 | 31 | 37 | 38 | 40 | 39 | 37 | 34 | 30 | 26 |
Berlin | 2 | 3 | 7 | 12 | 18 | 22 | 24 | 23 | 19 | 14 | 7 | 3 |
In jedem unserer Reiseländer gelten, auf Grund der COVID-19-Pandemie, landesspezifisch derzeit verschiedene Bestimmungen und Hygienevorschriften, die sich ggf. auch kurzfristig ändern können. Auch die Einreisebestimmungen können sich aktuell jederzeit kurzfristig ändern.
Aus diesem Grunde haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen für Ihre RSD-Reise unter https://www.rsd-reisen.de/sicherreisen/ zusammengestellt. Die Informationen werden selbstverständlich regelmäßig geprüft und aktualisiert. Bitte prüfen Sie zusätzlich vor Ihrer Abreise auch die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bestehen aus sieben Emiraten: Abu Dhabi, Dubai, Sharjah, Ajman, Um al-Qawain, Ras al-Khaimah und Fujairah. Die VAE liegen im Südosten des arabischen Golfs und grenzen unter anderem an den Oman.
Abu Dhabi (ca. 2,5 Mio Einwohner).
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind eine föderale konstitutionelle Monarchie und bestehen aus sieben autonomen Emiraten. Das höchste Bundesorgan ist der Oberste Rat, welcher aus den Herrschern der sieben Emirate besteht. Diese wählen untereinander das Staatsoberhaupt und dessen Vertreter, die jeweils für fünf Jahre im Amt bleiben. Das Parlament besteht aus 40 Mitgliedern, je 20 indirekt gewählte bzw. von den Emiren ernannte Abgeordnete und hat ausschließlich eine beratende Funktion. Politische Parteien sind in VAE nicht erlaubt.
Der Islam ist Staatsreligion (80 Prozent Sunniten, 16 Prozent Schiiten). Ansässige Ausländer praktizieren ihre Religionen ungehindert (z.B. Christentum, nicht einheimische Richtungen des Islams, Hinduismus)
Die Amtssprache ist Arabisch. Im Geschäftsverkehr und in den Hotels wird auch Englisch gesprochen und verstanden.
Subtropisches bis tropisches Wüstenklima mit sehr geringen Jahresniederschlägen (meist im Winter); extreme Hitze und Schwüle von Mai bis Oktober (Tageshöchsttemp. über 45° C); durchschn. Temp. im Januar 18° C, im August 34° C.
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) +3 Std. Während der europäischen Sommerzeit beträgt der Zeitunterschied +2 Std.
220-250 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Für den Anschluss benötigt man normalerweise dreipolige Stecker. Adapter in jedem Elektrogeschäft und allen größeren Supermärkten erhältlich.
Die Vorwahl für Ferngespräche von Deutschland in die Emirate ist 00971, aus den Emiraten nach Deutschland wählt man 0049, vor der Ortsvorwahl entfällt die Null.
Aufgrund des Islams ist der Alkoholkonsum in den VAE eingeschränkt. Besonders im Emirat Sharjah gilt ein strenges, generelles Alkoholverbot. Hier wird in keinem Hotel Alkohol angeboten, wohingegen in den restlichen Emiraten Alkohol serviert wird. Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime verboten. Während dieser Zeit sollten Frauen möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen und Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.Das Teppich-, Schmuck- und Lederwarenhandwerk sind feste, teilweise Jahrhunderte alte Bestandteile der orientalischen Kultur. Deshalb werden wir auf unserer Reise auch eine Schmuckmanufaktur, einen Lederhandel sowie eine moderne Teppichgalerie besuchen. Hier erfahren Sie Wissenswertes über die Kunst des Teppichhandwerks und erleben wie ein handgeknüpfter Teppich schon seit Generationen entsteht. Im Rahmen interessanter Vorführungen erfahren Sie mehr über das Aufbereiten der Seidenfäden, das natürliche Färben der Wolle und das filigrane und sehr zeitaufwändige Knüpfen. In den jeweiligen Manufakturen haben Sie dann auch jeweils 1-2 Std. Zeit, sich Kunstwerke und Produkte anzusehen.
Handeln gehört dort zu den landestypischen Gepflogenheiten. Sollten Sie kein Interesse an einem Kauf haben, akzeptieren die Händler auch ein klares Nein. In Kaufhäusern und Supermärkten wird nicht gehandelt.
Währung: Die Währung heißt Dirham (AED). 1 Dirham = 100 Fils. Kurs 10.09.2020: 1 EUR = 4,33 AED, 1 AED = 0,23 EUR.
Banken/Kreditkarten: Internationale Kreditkarten werden von Hotels, Autovermietern und zahlreichen Geschäften akzeptiert. Barabhebung mit PIN-Code ist an Geldautomaten möglich. Reiseschecks werden fast überall akzeptiert. Geld kann bei Banken zu den Öffnungszeiten und im Hotel getauscht werden: Sa bis Mi 08:00-15:30 Uhr, Do 08:00-14:00 Uhr; einige Banken öffnen auch 16:30-18:30 Uhr, der Freitag und der Samstag bilden das Wochenende.
Vor Ort ist eine zusätzliche staatliche Bettensteuer von bis zu ca. 5,– € (= 20 AED) pro Zimmer und pro Nacht (Stand: März 2022) zu bezahlen.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene / Jugendliche | Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass | Ja / mind. noch sechs Monate nach Einreise gültig |
Kinderreisepass | Ja/mind. noch sechs Monate nach Einreise gültig |
Vorläufiger Reisepass | Nein |
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument mit Lichtbild.
Visum: Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines regulären, biometrischen Reisepasses sind und Minderjährige mit Kinderreisepass, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und sich dort zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen aufhalten. Die Möglichkeit für die VAE-Behörden, die o.g. Aufenthaltsdauer im Einklang mit den gültigen nationalen Rechtsvorschriften über die 90 Tage hinaus zu verlängern, bleibt davon unberührt.
Die Einreise mit vorläufigen Reisepässen ist nach Angaben der Botschaft der VAE nicht mehr möglich. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise in die Emirate kann nur die Botschaft der VAE in Berlin erteilen. Allen Reisenden wird daher derzeit dringend empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass zu beantragen.
Hinweis: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erteilt die zuständige Vertretung des Ziellandes. Bevor Sie in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen, prüfen Sie bitte die für Sie gültigen Visabestimmungen und stellen Sie, falls nötig, sicher, dass Sie ein gültiges Visum besitzen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise in die VAE von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt. Auch die Einfuhr von E-Zigaretten ist verboten. Sie werden bei Einfuhr konfisziert. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren in die VAE benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Botschaft der VAE. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Wichtig: Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Waren in Deutschland, dass Waren ab einem Gesamtwert von wenigen Hundert Euro zu verzollen sind. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Zollbestimmungen des deutschen Zolls unter www.zoll.de.
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Vor allem in größeren Menschenansammlungen sollte sicherheitsbewusst und situationsgerecht gehandelt werden.
Kriminalität: Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z. B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen.
In den VAE herrschen strenge islamische Moralvorstellungen. Homosexualität und außereheliche Sexualbeziehungen sind verboten und ziehen eine Gefängnisstrafe nach sich sofern sie zur Anzeige gebracht werden. In Hotels entstehen für Touristen in dieser Hinsicht für gewöhnlich keine Schwierigkeiten bei einer gemeinsamen Zimmerbelegung. Ebenso können nach islamischen Recht Bezeugungen gegenseitiger Zuneigung (z.B. Küssen, Austausch von Zärtlichkeiten) in der Öffentlichkeit zu Geldbußen oder Gefängnisstrafe führen. Rücksichtnahme auf die Sitten und Gebräuche der VAE wird daher empfohlen. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten. Der Besitz und Konsum der kleinsten Mengen Drogen zieht ebenfalls Haftstrafen nach sich. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen kann durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft werden. Strafbar macht man sich außerdem beim Fotografieren/ Filmen von folgenden Einrichtungen: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen. Bei Zuwiderhandlung wird zumindest die Kamera/der Film/der Chip konfisziert.
Impfschutz: Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. Bitte erkundigen Sie sich ggf. hier gesondert. Für Medikamente, die Betäubungsmittel enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE Behörden unterliegen, ist seit kurzem zusätzlich über die Webseite des VAE Gesundheitsministeriums online eine Einfuhrerlaubnis zu be-antragen. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei der Botschaft der VAE in Berlin zu erkundigen. Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zu verlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr /Stand: Juni 2022