Länderinformationen Kroatien
Höchsttemperaturen im Vergleich
| Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Zagreb | 11 | 11 | 14 | 18 | 20 | 25 | 26 | 26 | 24 | 20 | 15 | 11 |
Berlin | 2 | 3 | 7 | 12 | 18 | 22 | 24 | 23 | 19 | 14 | 7 | 3 |
Allgemeiner Hinweis:
Im folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische- und Gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).
Staatsform:
Kroatien: Parlamentarische Demokratie
Montenegro: Republik
Bosnien-Herzegowina: Demokratischer Staat mit zwei weitgehend autonomen Entitäten: Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und Republika Srpska (RS)
Hauptstadt:
Kroatien: Zagreb
Montenegro: Podgorica
Bosnien-Herzegowina: Sarajewo
Religion:
Kroatien: 86% katholisch, 4% serbisch-orthodox, 1% muslimisch, 0,3% evangelisch, 0,01% jüdisch
Montenegro: 72% serbisch-orthodox, 3,5% katholisch, 16% muslimisch
Bosnien-Herzegowina: 50,7% muslimisch, 30,7% serbisch-Orthodox, 15,2% katholisch
Sprache:
Kroatien: Kroatisch; in Gebieten mit starken ethnischen Minderheiten zusätzlich im amtlichen Gebrauch: Serbisch, Italienisch, Ungarisch
Montenegro: Montenegrinisch (überwiegend lateinische Schrift, kyrillisch jedoch nach wie vor verbreitet). Albanisch ist im überwiegenden Siedlungsgebiet dieser Bevölkerungsgruppe offizielle Unterrichtssprache in den Schulen. Schüler können dort zwischen Montenegrinisch und Albanisch wählen.
Bosnien-Herzegowina: Bosnisch, Kroatisch mit lateinischem Alphabet und Serbisch mit kyrillischem Alphabet.
Klima:
An der adriatischen Küste mediterran, im Landesinneren gemäßigt kontinental
Ortszeit:
Es gilt Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit Sommer-Winterzeitumstellung. Somit gibt es zu Deutschland ganzjährig keinen Zeitunterschied.
Elektrizität:
230 V, 50 Hz. Ein Adapter wird nicht benötigt.
Währung:
Kroatien: Kroatien gehört seit 01.01.2023 zur europäischen Währungsunion; Währung ist somit der Euro.
Montenegro: Montenegro gehört zur europäischen Währungsunion; Währung ist somit der Euro.
Bosnien-Herzegowina: Währungseinheit ist die Konvertible Mark (BAM). 1 Mark = 100 Fening. Kurs (30.08.2023): 1 EUR = 1,95 BAM; 1 BAM = 0,51 EUR.
Banken/Kreditkarten:
Kroatien: Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte möglich.
Montenegro: Gängige Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Bankautomaten sind weit verbreitet. Die Akzeptanz von V-Pay und Maestro Bankkarten ist begrenzt. Diese können lediglich zum Abheben von Bargeld an wenigen Bankautomaten, nicht aber für allgemeine Zahlungsvorgänge genutzt werden.
Bosnien-Herzegowina: Mit Kreditkarte und PIN kann Bargeld am Automaten abgehoben werden. Kreditkarten werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert, Barzahlung wird jedoch empfohlen. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen. Die öffentlichen Institutionen (z.B. Post) akzeptieren nur Zahlungen in BAM.
Land und Leute:
Wenige Länder sind so reich an Geschichte wie Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro. Zu einem Besuch gehört auch der Besuch von Basaren, wo Sie besonderen Flair genießen können. Das Teppich-, Schmuck- und Lederwarenhandwerk sind feste, teilweise Jahrhunderte alte Bestandteile der regionalen Kultur. Deshalb werden wir auf unserer Rundreise auch eine Schmuckmanufaktur, einen Lederhandel sowie eine moderne Teppichgalerie besuchen. Hier erfahren Sie Wissenswertes über die Kunst des Teppichhandwerks und erleben wie ein handgeknüpfter Teppich schon seit Generationen entsteht. Im Rahmen interessanter Vorführungen erfahren Sie mehr über das Aufbereiten der Seidenfäden, das natürliche Färben der Wolle und das filigrane und sehr zeitaufwändige Knüpfen. In den jeweiligen Manufakturen haben Sie dann auch jeweils 1-2 Std. Zeit, sich Kunstwerke und Produkte anzusehen.
Handeln gehört dort zu den landestypischen Gepflogenheiten. Sollten Sie kein Interesse an einem Kauf haben, akzeptieren die Händler auch ein klares Nein. In Kaufhäusern und Supermärkten wird nicht gehandelt. Das gilt auch für Märkte, auf denen die Bauern aus der Umgebung ihr Gemüse verkaufen.
Telefonieren:
Die Vorwahl für Ferngespräche von Deutschland nach Kroatien lautet 00385, nach Montenegro 00382 und nach Bosnien-Herzegowina 00387. Für Telefonate nach Deutschland wählt man die 0049 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils.
Touristensteuer:
Vor Ort ist zusätzlich eine staatliche Touristensteuer von ca. 3,– € p. P. und Nacht (Stand: September 2023) zu zahlen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Erwachsene / Jugendliche | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Ja |
vorläufiger Reisepass | Ja |
Personalausweis | Ja |
vorläufiger Personalausweis | Ja (Kroatien)
Nein (Montenegro &
Bosnien-Herzegowina) |
Anmerkungen:
Kroatien: Dokumente müssen für die Aufenthaltsdauer gültig sein.
Montenegro: Dokumente müssen bei Einreise noch mindestens 3 Monate lang gültig sein. Die Einreise ist bis zu einer Dauer von 90 Tagen visumsfrei. Personen, die neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen.
Bosnien-Herzegowina: Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Ausreise noch mindestens drei Monate gültig sein, bei der Einreise entsprechend länger. Beim Versuch, mit nicht gültigen oder akzeptierten Dokumenten zu reisen, drohen hohe Bußgelder.
Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldetem und wieder aufgefundenem Reisedokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben wurde, besteht auch nach mehreren Jahren keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zur Verweigerung der Einreise und Verpflichtung zur sofortigen Rückreise, eine Einflussnahme durch die deutsche Botschaft ist nicht möglich.
Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.
Zollvorschriften:
Kroatien: Die Ein- und Ausfuhr von Waren aus den bzw. in die übrigen EU-Staaten unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Warenkontrollen finden nicht statt, Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs können nicht ausgeschlossen werden. Einfuhren aus Drittstaaten unterliegen gesonderten Bestimmungen. Bei der Einfuhr bestimmter Artikel aus Drittstaaten auf dem Landweg gelten Obergrenzen.
Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff eignen, wie z.B. Pfefferspray, Messer müssen beim Grenzübertritt unbedingt angezeigt werden. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Geldbußen geahndet.
Montenegro: Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist bis zu einem Betrag mit dem Gegenwert von 10.000 EUR erlaubt.
Waren des persönlichen Bedarfs können vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßige Beschränkungen.
Für folgende Waren bestehen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr: Alkoholika (2l Wein oder 1l Spirituosen über 22%), Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak), Parfum oder Eau de Toilette (50 Gramm).
Bosnien-Herzegowina: Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Personen im Besitz einer Waffe werden an der Grenze zurückgewiesen.
Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten dieselben Bestimmungen wie in den Ländern der EU.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft des jeweiligen Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Waren in Deutschland, dass Waren ab einem Gesamtwert von wenigen Hundert Euro zu verzollen sind. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Zollbestimmungen des deutschen Zolls unter www.zoll.de
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft des jeweiligen Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise:
Die Kleinkriminalität ist in den Städten tendenziell geringer als in manch anderen europäischen Metropolen. Dennoch sollten Touristen auch hier die übliche Sorgfalt walten lassen. Europäische Führerscheine und Reisedokumente sowie Reisedokumente mit europäischen Aufenthaltstiteln sind begehrtes Diebesgut.
Besondere strafrechtliche Vorschriften:
Kroatien: Es liegen keine besonderen Hinweise vor.
Montenegro: Seit 01.01.2006 sind sexuelle Handlungen an Minderjährigen strafbar. Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.
Bosnien-Herzegowina: Für bestimmte Gebäude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird (u .a. US Botschaft in Sarajewo). Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Medizinische Hinweise:
Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland. Durch hygienisches Essen und Trinken und Mückenschutz können Durchfälle und andere Infektionserkrankungen vermieden werden.
Medizinische Versorgung:
Kroatien: Akute ärztliche Behandlung sind unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. U.U. müssen Zuzahlungen geleistet werden. In Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten verlangt; in solchen Fällen empfiehlt es sich eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird daher angeraten. Neben nieder-gelassenen Ärzten existieren vielerorts Gesundheitszentren („Dom Zdravlja“). Bei den meisten Polikliniken handelt es sich um private Einrichtungen. Die Botschaft kann bei Bedarf eine bei ihr geführte Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung stellen.
Montenegro: Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht immer gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen nicht ausreichend.
Bosnien-Herzegowina: Die medizinische Versorgung im Land ist oft in vielerlei Hinsicht problematisch. Vor allem außerhalb der großen Städte gibt es wenige Deutsch/Englisch sprechende Ärzte.
Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit der Option des Krankenrücktransports nach Deutschland wird empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: September 2023