Länderinformationen Madeira
Höchsttemperaturen im Vergleich
| Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
| Madeira | 18 | 18 | 20 | 21 | 23 | 24 | 26 | 28 | 26 | 25 | 22 | 20 |
| Berlin | 2 | 4 | 7 | 12 | 18 | 22 | 24 | 23 | 19 | 14 | 7 | 4 |
Allgemeiner Hinweis:
Im Folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen sowie die politische und gesundheitliche Lage weltweit jederzeit ändern können, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).
Lage:
Die Inseln befinden sich westlich der marokkanischen Küste im Atlantischen Ozean und ist eine autonome Region, die zu Portugal gehört.
Hauptstadt:
Lissabon
Staatsform:
semipräsidentiellen repräsentativen Demokratie
Religion:
überwiegend römisch-katholisch
Sprache:
Portugiesisch
Klima:
Subtropisch
Ortszeit:
In Portugal gilt Westeuropäische Zeit (WET) mit Sommer-/Winterzeitumstellung. Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt das ganze Jahr -1 Stunde.
Elektrizität:
220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Ein Adapter wird nicht benötigt
Telefonieren:
Die Vorwahl für Ferngespräche von Deutschland nach Portugal lautet 00351. Für Telefonate nach Deutschland wählt man die 0049 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils.
Land und Leute:
Die Insel Madeira ist durch vulkanische Aktivitäten entstanden und zeichnet sich durch eine beeindruckende Topografie aus, die von steilen Klippen, tiefen Tälern und dichten Lorbeerwäldern geprägt ist. Die Inselhauptstadt Funchal, an der Südküste gelegen, ist ein kulturelles und wirtschaftliches Zentrum und bekannt für ihre historische Architektur, blumengeschmückten Parks und den lebhaften Marktplatz. Die Menschen auf Madeira sind bekannt für ihre Gastfreundschaft und ihren Stolz auf ihre kulturellen Traditionen. Die regionale Küche umfasst Delikatessen wie Espetada (Rindfleischspieße), Bolo do Caco (ein spezielles Brot) und natürlich den Madeira-Wein, der weltweit exportiert wird. Trinkgeldempfehlung: für Zimmermädchen 2,– € pro Tag und Person und in Restaurants ca. 3 bis 4,– € pro Essen und Person. Bei Gruppenreisen empfehlen sich für den Reiseleiter und Busfahrer ca. 3 bis 4,– € pro Tag und Person. Selbstverständlich bleibt es aber jedem selbst überlassen, ob und in welcher Höhe man Trinkgeld geben möchte.
Währung:
Portugal gehört zur europäischen Währungsunion. Die Währung ist somit der Euro.
Banken/Kreditkarten:
Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Einkäufe können sowohl in bar als auch mit den gebräuchlichen Kreditkarten und teilweise auch mit EC-/Maestro-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden. Bargeldabhebung ist sowohl mit Kreditkarte als auch mit EC-/ Maestro-Karte und PIN-Nummer möglich. Es können unter Umständen durch die jeweilige Bank Gebühren erhoben werden. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Bank.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja |
| vorläufiger Reisepass | Ja |
| Personalausweis | Ja |
| vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein. |
Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.
Zollvorschriften:
Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der EU ohne Mengenbeschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Für grundlegende Zollvorschriften über die Einfuhr von Waren und Devisen nach Portugal erkundigen Sie sich bitte auf der Webseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de). Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise:
Auf Madeira kann es ganzjährig zu Stürmen, Starkregen und extremen Wetterwechseln kommen. Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Beachten Sie unbedingt die Flaggenhinweise zur Badesicherheit und leisten Sie den Anweisungen der Rettungsschwimmer Folge. Beachten Sie Wegmarkierungen und verlassen Sie gekennzeichnete Wanderwege nicht.
Kriminalität: Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
Die Anzahl der Taschendiebstähle hat in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen. Deshalb gilt wie bei jeder Urlaubsreise:
Tragen Sie bei Spaziergängen oder Ausflügen nur das Notwendigste bei sich. Große Bargeldbeträge und Originalausweisdokumente sollten Sie von vornherein im Hotelsafe lassen. Führen Sie, wenn überhaupt, sichere (durch PIN geschützte) Kreditkarten mit. Nehmen Sie Fotokopien Ihrer Dokumente mit auf die Reise. Bleiben Sie Menschenansammlungen möglichst fern und achten Sie an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen, auch im Sicherheitsbereich, Bahnhöfen, U-Bahn, Bus etc. auf Ihre Wertsachen. Tragen Sie Ihre Wertsachen nahe an Ihrem Körper.
Besondere strafrechtliche Vorschriften:
Pfefferspray fällt in Portugal unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, ebenso wie das Mitführen von versteckten Waffen. Zuwiderhandlungen haben in der Regel eine Strafanzeige zur Folge.
Medizinische Hinweise:
Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de/de). Impfschutz: Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de). Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und abhängig von den Aufenthaltsbedingungen ggfs. auch Hepatitis B empfohlen
Medizinische Versorgung:
Das Niveau der medizinischen Versorgung ist im Regelfall befriedigend. In Portugal besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung – soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom portugiesischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausge,5wählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: November 2025