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Sizilien

  • Reisende nach Italien müssen vor Einreise ein “Health Declaration” Formular ausfüllen. Bei Einreise mit dem Flugzeug kann diese Erklärung auch zum Zeitpunkt des Einstiegs ausgefüllt werden. Das Formular kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.esteri.it/mae/resource/doc/2020/08/modulo_rientro_da_estero__26_08_20_inglese.pdf
  • Für Reisende aus Griechenland, Malta, Spanien und Kroatien – oder Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Abreise dort aufgehalten haben – ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
  • Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik und Serbien.
  • Achtung: Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular unter https://siciliasicura.costruiresalute.it/welcome zwingend erforderlich. Nach dem erfolgreichen Ausfüllen erhalten Reisende eine elektronische Bestätigung, die bei ihrer Abreise und/oder Ankunft vorgewiesen werden muss (z.B. am Flughafenschalter). Alternativ kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
  • An Flughäfen werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
  • Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Auf Sizilien ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Raum generell und zu jeder Zeit vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Auch Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
  • Bitte beachten Sie, dass sich diese Bestimmungen jederzeit ändern können. Eventuelle Änderungen erfahren Sie vor Ort.