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Länderinformationen Tschechische Repulblik

Länderinformationen Tschechische Republik

Höchsttemperaturen im Vergleich

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Marienbad1271420212423201564
Berlin12713
18212423191474

Wichtiger Hinweis:

Im folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische- und Gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).

Staatsform:

Parlamentarische Demokratie mit Zweikammerparlament. EU-Mitglied seit 2004.

Hauptstadt:

Prag mit 1,3 Mio Einwohnern

Sprache:

Landessprache ist Tschechisch. Deutsch und Englisch werden meist in den Städten verstanden und gesprochen.

Klima:

Übergang vom ozeanisch beeinflussten zum kontinentalen Klima

Elektrizität:

220 V, 50 Hz. Adapter nicht erforderlich

Ortszeit:

MEZ. Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ +1 (Sommerzeit). Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter wie im Sommer jeweils 0 Std.

Telefonieren:

Die Vorwahl für Ferngespräche von Deutschland in die Tschechische Republik ist 00420. Die erste Ziffer bei der regionalen Vorwahl innerhalb der Tschechischen Republik ist dabei auszulassen. Aus der Tschechischen Republik nach Deutschland wählen Sie bitte die 0049. Vor der Ortsvorwahl entfällt die Null.

Währung/Banken/Kreditkarten:

Die Währung in der Tschechischen Republik ist die tschechische Krone. 1 tschechische Krone (CZK) = 100 Heller. Kurs (19.09.2023): 1 CZK = 0,041 EUR; 1 EUR = 24,45 CZK
Geldautomaten sind landesweit verfügbar. Bargeld abheben ist sowohl mit Kreditkarte als auch mit Maestro-Karte möglich, beachten Sie jedoch die Gebühren der Banken. Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von Euro in Tschechische Kronen (CZK) an Wechselstuben die Praxis bekannt, weithin sichtbar mit einem Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von CZK herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, weigern sich die Wechselstuben, das Geschäft rückgängig zu machen und den getauschten Betrag wieder herauszugeben. Es wird daher dringend geraten, sich vor Abwicklung des Geschäfts genau über den geltenden Kurs und eventuelle Gebühren zu informieren.

Einreise mit Kfz:

Automobile müssen ganzjährig mit eingeschalteten Scheinwerfern fahren. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 2000 CZK. Benutzer von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen müssen eine gültige Autobahn-Mautvignette an der Frontscheibe führen. Die Vignetten sind unter anderem an Grenzübergängen und zahlreichen Tankstellen erhältlich. Das Ordnungsgeld für Nichtbeachtung beträgt bis zu 5.000 CZK, im Wiederholungsfalle weit höher. Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille. Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichelprobe berechtigt.

Zollvorschriften:

Mit dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik am 01.05.2004 gibt es außerhalb der internationalen Flughäfen keine Warenkontrollen im Sinne einer Zollkontrolle mehr. Dies schließt nach geltender EU-Regelung
Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. In einigen Bereichen sind Übergangsfristen vorgesehen.
Dazu zählen bestimmte Vorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts.
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Waren in Deutschland die aktuellen Zollbestimmungen des deutschen Zolls unter www.zoll.de.

Kurtaxe:

Vor Ort ist eine Kurtaxe in Höhe von 2,– € p.P./Nacht (Stand: April 2024) zu bezahlen.

Einreisebestimmungen deutsche Staatsangehörige:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa, muss gültig sein
Vorläufiger ReisepassJa, muss gültig sein
PersonalausweisJa, muss gültig sein
Vorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig sein

Anmerkungen:

Das Reisedokument muss mindestens bis zum Reiseende gültig sein. Diese Einreisebestimmungen gelten grundsätzlich für alle Bürger des Europäischen Wirtschaftraums (EWR). Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Kriminalität:

Die Tschechische Republik ist ein sicheres Reiseland. Angesichts vorgekommener Autodiebstähle und -aufbrüche empfiehlt es sich, Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen abzustellen. Taschendiebstähle sind in den Urlaubsgebieten, besonders in Prag, vermehrt aufgetreten. Zu besonderer Aufmerksamkeit wird an Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln geraten.
Bei Taxifahrten ist Vorsicht geboten; insbesondere gilt dies für an touristischen Brennpunkten wartende, oft nicht offiziell lizensierte Taxis. Telefonisch bestellte Funktaxis sind zuverlässiger. An den bedeutenderen Sehenswürdigkeiten gibt es Hinweisschilder mit Preisinformationen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Der Besitz von Drogen auch in kleineren Mengen ist in Tschechien strafbar. In einigen (militärischen) Sperrzonen sowie in der Regel in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten besteht Fotografierverbot bzw. ist das Fotografieren nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.

Medizinische Hinweise:

Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.

Medizinische Versorgung:

Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Das zwischen Deutschland und Tschechien bestehende Sozialversicherungsabkommen bezieht Leistungen der Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt und damit auch für Touristen ein. Dies heißt: Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen und zur Ausstellung einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU sollen die gesetzlichen Krankenkassen die „Europäische Krankenversicherungskarte“ ausstellen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch wird. Diese Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine Rückholversicherung ein. Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, in der auch ein notwendiger Krankenrücktransport abgesichert ist.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr/Stand: April 2024


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