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Länderinformationen Weltreise

Länderinformation Weltreise

In jedem unserer Reiseländer gelten, auf Grund der COVID-19-Pandemie, landesspezifisch derzeit verschiedene Bestimmungen und Hygienevorschriften, die sich ggf. auch kurzfristig ändern können. Auch die Einreisebestimmungen können sich aktuell jederzeit kurzfristig ändern. Aus diesem Grunde haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen für Ihre RSD-Reise unter https://www.rsd-reisen.de/sicherreisen/ zusammengestellt. Die Informationen werden selbstverständlich regelmäßig geprüft und aktualisiert. Bitte prüfen Sie zusätzlich vor Ihrer Abreise auch die Webseite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).

Sprache an Bord:

Offizielle Bordsprache ist Englisch und Italienisch. Borddurchsagen, Bordzeitschrift und Speisekarten gibt es in Deutsch. Ein deutschsprachiger Ansprechpartner ist zu festen Zeiten für Sie da.

Klima:

Da Sie während Ihrer Weltreise durch alle 5 Klimazonen reisen werden, empfiehlt es sich Kleidung für alle klimatischen Bedingungen dabei zu haben. Das Klima wird von gemäßigten Temperaturen über tropische Hitze bis subpolarem Klima am Südzipfel Südamerikas reichen.

Ortszeit:

Die Spanne der Zeitverschiebung im Vergleich zu Deutschland reicht von max. +4,5 Stunden in Mumbai bis max. – 6 Stunden in Ecuador.

Elektrizität an Bord:

Die Steckdosen in den Kabinen verfügen über Wechselstrom. 220 – 115 Volt/60 Hz.

Telefonieren an Bord:

Aufgrund von Vereinbarungen mit diversen Partnern sind alle Schiffe der Flotte durch eine Funkverbindung per Satellit abgedeckt, sodass die Kunden der großen Mobilfunkanbieter auch auf offener See Anrufe tätigen und empfangen, SMS verschicken und empfangen sowie mobile Internetservices nutzen können. Der Telefonanschluss muss für International Roaming befähigt sein. Die Tarife werden vom jeweiligen Telefonanbieter festgelegt. Wenn sich das Schiff in der Nähe der Küste befindet, kann es sein, dass das Handy eine Verbindung zu einem Mobilfunkanbieter an Land herstellt. Für Anrufe nach Deutschland wählen Sie die 0049 vor, die 0 der Ortsvorwahl entfällt.

Währungen (Stand 03.11.2020):

Kroatien: 1 EUR = 7,55 HRK; Marokko: 1 EUR = 10,69 MAD; St. Lucia: 1 EUR = 3,14 XCD; Kolumbien: 1 EUR = 4.506,79 COP; Venezuela: 1 EUR = 11.627 VEF; Panama/Ecuador: 1 EUR = 1,16 USD; Peru: 1 EU = 4,20 PEN; Chile: 1 EUR =894,44 CLP; Pitcairn/Neuseeland: 1 EUR = 1,75 NZD; Französisch-Polynesien: 1 EUR = 119,33 CFP; A u s t r a l i e n : 1 EUR = 1,65 AUD; Papua-Neuguinea: 1 EUR = 4,02 PGK; Japan: 1 EUR = 121,91 YPY; Südkorea: 1 EUR = 1.319,02 KRW; Taiwan: 1 EUR = 33,25 TWD; China: 1 EUR = 7,78 CNY; Vietnam: 1 EUR = 26.968,4 VND; Singapur: 1 EUR = 1,59 SGD; Malaysia: 1 EUR = 4,84 MYR; Sri Lanka: 1 EUR = 214, 56 LKR; Indien: 1 EUR = 86,54 INR; Oman: 1 EUR = 0,44 OMR; Jordanien: 1 EUR = 0,83 JOD;

Banken/Kreditkarten:

Das Geldabheben mit einer Maestro-Karte ist in allen bereisten Ländern schwierig bzw. nicht möglich. Internationale Kreditkarten (vorzugsweise VISA) werden meist anerkannt.

An Bord:

Die offizielle Währung an Bord ist der Euro. Jeder Reisende erhält an Bord seine persönliche “Costa Bordkarte”. Mithilfe dieser Karte werden alle Ausgaben direkt auf das Konto der Kabine gebucht. Für jede Ausgabe wird eine Quittung ausgestellt, die vom Passagier zu unterzeichnen ist. Am Ende der Kreuzfahrt und vor der Ausschiffung erhalten Sie die Abschlussrechnung, auf welcher sämtliche Ausgaben an Bord einzeln aufgeführt sind. Die Costa Bordkarte ist bei der Übergabe an Sie bereits aktiviert und all Ihre Ausgaben werden automatisch auf Ihre Kabine gebucht. Innerhalb von 48 Std. nach der Einschiffung müssen Sie die Bordkarte decken, indem Sie Ihre Kreditkarte registrieren (Visa, MasterCard, American Express). Geldkarten und EC-Karten werden nicht akzeptiert. Wir empfehlen Ihnen, vor der Abfahrt bei Ihrer Bank nachzufragen, welche Art von Karte Sie besitzen und wie deren Nutzungsmodalitäten sind. Alternativ dazu ist es auch möglich, 150 € pro Person bar als Kaution zu hinterlegen (sollten die Ausgaben die Kaution überschreiten, muss diese Summe entsprechend angepasst werden). In den ersten 48 Std. kann es vorkommen, dass Ihre Bordkarte zeitweilig gesperrt wird, wenn die Ausgaben 200 € überschreiten (dies geschieht nur, wenn Sie noch keine Kreditkarte registriert bzw. keine höhere Summe als Kaution hinterlegt haben).

Wechselservice:

In der Wechselstube beim Service- und Informations-Desk des Schiffs wird Bargeld gewechselt. Bitte beachten Sie, dass an Bord keine Bargeldauszahlungenvgegen Kreditkarte geleistet werden kann. Daher empfehlen wir Ihnen, genügend Fremdwährung für die Landgänge mitzunehmen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

ReisedokumenteEinreise möglich
ReisepassJa, muss mindestens 6 Monate gültig sein
vorläufiger ReisepassNein
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein

An Bord:

Jeder Reisende benötigt einen nach Reiseende noch mind. 6 Monate gültigen Reisepass mit ausreichend freien Seiten für die Ein-/Ausreisestempel.

Ecuador:

Für die Einreise ist seit Mai 2018 gesetzlich vorgeschrieben, einen Nachweis über eine für Ecuador gültige Reisekrankenversicherung in spanischer Sprache vorzulegen.

Visa:

Panama: Touristisch Reisende erhalten bei Einreise per Schiff ein Visum für 72 Stunden. Bei Einreise wird eine Einreisegebühr in Höhe von 100,– bis 200,– US-$ erhoben.
Neuseeland: Es wird kein Visum benötigt, aber eine elektronische Einreisegenehmigung, die online oder über das Handy mobil beantragt werden kann. Sie ist gebührenpflichtig (12 NZD Online/9 NZD mobil). Es wird ein Passfoto benötigt, welches hochgeladen werden muss. Die Beantragung kann bis zu 72 Stunden dauern. Dazu kommt noch eine Tourismus-Steuer in Höhe von 35 NZD.
Ecuador: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalts von bis 90 Tagen (pro Jahr) kein Visum.
Cookinseln: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu 31 Tagen wird dieses Visum kostenlos bei Einreise am Flughafen ausgestellt.
Australien: Es wird ein Einreisevisum benötigt, das der Reisende vor Reiseantritt selbst bei den zuständigen Behörden oder auf www.immi.gov.au in elektronischer Form beantragen muss. Es kann kostenlos online beantragt werden. Die Beantragung sollte spätestens eine Woche vor Reiseantritt erfolgen – es wird üblicherweise innerhalb von 48 Stunden ausgestellt. Das eVisitor Visum wird bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeichert.
Papua-Neuguinea: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Dieses kann vor der Einreise bei einer Botschaft Papua-Neuguineas oder bei einem touristischen Aufenthalt bis zu 60 Tagen bei Einreise beantragt werden. Für die Ein- und Ausreise über den Seeweg gelten gesonderte Vorschriften. Bitte erkundigen Sie sich vor der geplanten Reise bei den zuständigen Behörden Papua-Neuguineas über diesbezügliche Ein- und Ausreisemöglichkeiten.
Vietnam: Die Visafreiheit für deutsche Staatsangehörige ist seit 12. März 2020 vorübergehend ausgesetzt. Deutsche Staatsangehörige müssen für die Einreise nach Vietnam ein Visum beantragen. Der Visumantrag muss online unter Vietnam Visa Application ausgefüllt, ausgedruckt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen vietnamesischen Auslandsvertretung in Deutschland eingereicht werden. Die Standard-Bearbeitungszeit dauert 5 Werktage. Um Ihr Vietnam-Visum zu erhalten, müssen Sie zwei Arten von Gebühren bezahlen: Die APPROVAL LETTER FEE (online bezahlt) (ca. 17 US-Dollar) und die STEMPELGEBÜHR (bar bezahlt an vietnamesischen Häfen (ca. 25 US-Dollar)).
Sri Lanka: Für die Einreise nach Sri Lanka gilt für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich Visumpflicht. Die örtlichen Behörden gewähren Costa und seinen Gästen beim Anlauf jedoch einen „Transitstatus“, sodass Sie sich bis auf Weiteres als deutsche Staatsangehörige an Bord von Costa vorab kein Visum besorgen müssen.
Indien: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien zwingend ein gültiges Multiple-Entry-Visum (Bearbeitungszeit: ca. 3-5 Werktage bei persönlicher, und ca. 2-3 Wochen bei postalischer Beantragung). Die Gebühr beträgt ca. 70 EUR. Das elektronische Touristenvisum (ETV) ist leider nicht ausreichend.
Jordanien: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Ein Visum kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen beantragt werden. Die Visumgebühr beträgt derzeit (Stand November 2020) 40 JOD.
Pitcairninseln: Es wird momentan kein Visum benötigt. Da es sich um ein Britisches Überseegebiet handelt, kann es jedoch im Zuge des Brexits ggf. zu Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen.

Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Die hier aufgeführten Informationen gelten nur für Gäste mit deutscher Staatsbürgerschaft, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind (z.B. doppelte Staatsbürgerschaft oder Erstwohnsitz im Ausland). Staatsangehörigen anderer Länder sowie deutsche Staatsbürger bei denen besondere Verhältnisse vorliegen wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldetem und wieder aufgefundenem Reisedokument wird in manchen Ländern dringend abgeraten (z.B. Kroatien). Auch wenn die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben wurde, besteht auch nach mehreren Jahren keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zur Verweigerung der Einreise und Verpflichtung zur sofortigen Rückreise, eine Einflussnahme durch die deutsche Botschaft ist nicht möglich.

Online Check-in Costa Kreuzfahrt:

Ein Online Check-in ist vor Reiseantritt direkt bei Costa erforderlich. Mit dem Online Check-in können Sie das Einschiffungsformular herunterladen, das für die Einschiffung erforderlich ist und das Sie bei der Einschiffung zusammen mit dem Kreuzfahrtticket vorlegen müssen. Außerdem haben Sie die Gewissheit, dass Sie Ihre Daten korrekt eingeben und die Einschiffung ohne Probleme erfolgen kann. Zum Ausfüllen der entsprechenden Daten benötigen Sie die Costa-Buchungsnummer, Ihre persönlichen Daten und die Dokumente aller Gäste, die mit Ihnen gemeinsam reisen. Es ist obligatorisch und sehr wichtig, dass Sie den Vor- und Nachnamen sowie die Telefonnummer eines Familienmitglieds oder Freundes angeben, der nicht mit Ihnen reist und auch Ihre Mobilfunknummer, die bei Bedarf kontaktiert werden kann. Um den Online Check-in auszuführen und das Einschiffungsformular zu erhalten, brauchen Sie nur alle Pflichtfelder auszufüllen. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des E-Mail-Feldes, dass die E-Mail-Adresse eindeutig sein muss. Hier genügt eine pro Buchung, aber wenn Sie für jeden Passagier eine E-Mail-Adresse angeben möchten, muss jeder seine eigene haben. Bitte geben Sie im Feld Telefonnummer sowohl für die Festnetz- als auch für die Handynummer die internationale Vorwahl an. Füllen Sie bitte das Formular online unter https://www.mycosta.com/de bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt aus.

Zollvorschriften EU:

Bei der Ein- und Ausreise in und aus der EU, muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 € übersteigt, deklariert werden. Privatpersonen können bei Einreise nach Deutschland aus einem EU-Staat ohne Mengenbeschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind.
In vielen Ländern ist die Einfuhr frischer Nahrungsmittel verboten. Bitte beachten Sie, dass es streng verboten ist, Produkte einzuführen, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden. Antiquitäten oder Kulturgüter sind ebenfalls teilweise von Ein- und Ausfuhrverboten betroffen. Der Kauf gefälschter Markenartikel und dessen Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen ebenfalls verboten. Außerdem ist die Mitnahme von Waffen, Munition, Drogen, explosiven Gegenständen sowie jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien nicht erlaubt.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de noch einmal separat einsehen, telefonisch erfragen oder weitere Bestimmungen auf der Website des Auswärtigen Amts finden (www.auswaertiges-amt.de).
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

Vor allem in den Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl, Trickbetrügern und Kleinkriminalität angebracht. Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher im Safe zu deponieren, bargeldlose Zahlungen zu bevorzugen und nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mitzuführen. Nehmen Sie Fotokopien wichtiger Dokumente mit auf die Reise.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Griechenland/Jordanien/Südkorea/China: Das Fotografieren von militärischen und wichtigen zivilen Anlagen (z.B. Flughäfen) ist verboten und kann zu drastischen Strafen führen.
Griechenland: Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden. Schleusungsdelikte können mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden.
Jordanien: Majestätsbeleidigung steht unter Strafe. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, welche bis heute angewandt wird.
Oman: Die Einfuhr von Schmerzmitteln, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka ohne mehrsprachiges ärztliches Attest kann als strafbare Handlung angesehen werden. Die Ausfuhr von Kulturgütern (z.B. geologische, maritime oder archäologische Funde) ist strafbar.
Indien: Die Ausfuhr geschützter Pflanzen und Tierhäute ist strafbar. Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ist ebenfalls verboten.
Chile, Ecuador, Japan: Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen. Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden.
Panama: Der Genuss alkoholischer Getränke auf der Straße/öffentlichen Plätzen ist verboten und kann zur Inhaftierung führen.
Australien: Die Gesetze können sich in den einzelnen Bundesstaaten unterscheiden. Dies gilt auch z.B. für den Alkoholkonsum, Verkehrsvorschriften und das Rauchen in der Öffentlichkeit. Das Rauchen ist in öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und Restaurants grundsätzlich nicht gestattet.
Papua-Neuguinea: Ehebruch bzw. sexueller Verkehr mit einer verheirateten Person ist illegal. Unter anderem für Mord, Piraterie, Landesverrat, Raub und im schweren Fall der Vergewaltigung ist im Strafgesetz die Todesstrafe vorgesehen. Der Besitz und Verkauf von pornografischen Material ist streng verboten. Das Fotografieren kann an kulturellen Stätten verboten sein.
Japan: Das japanische Strafrecht sieht selbst für Bagatelldelikte harte Strafen vor.
Oman: Alkoholkonsum ist auch Nichtmuslimen in der Öffentlichkeit (z.B. an öffentlichen Stränden) streng untersagt und strafbar. Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden. Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der omanischen Behörden. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme sowie Strafverfolgung und Festnahme. Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert und kann zur Strafverfolgung führen.
China: Polizeidienststellen können bei 238 Tatbeständen nicht nur Bußgelder bis zu 5.000,– RMB, sondern auch ohne richterliches Urteil bis zu 15 Tage Arrest anordnen. Dazu gehören die Störung der öffentlichen Ordnung, sittenwidriges Verhalten, Prostitution (strafbar sind sowohl Prostituierte wie auch Freier), Drogenkonsum (auch der Konsum außerhalb Chinas kann verfolgt werden, wenn dieser z.B. noch anhand einer Haarprobe nachgewiesen wird), illegaler Aufenthalt usw. Die Nutzung von sog. VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist seit In-Krafttreten des neuen Cybersicherheitsgesetztes 2017 verboten.
Vietnam: Prostitution ist gesetzlich verboten. Freiern drohen Verwarnungen oder (bei Ausländern eher üblich) Geldbußen in Höhe von umgerechnet bis zu 400,– Euro (€). Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird hart bestraft. Es droht Freiheitsentzug, in besonders schweren Fällen sogar die Todesstrafe.
Singapur: In Singapur ist es in der Öffentlichkeit an vielen Orten verboten zu rauchen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gestattet. Das Wegwerfen von Abfall, auch Zigarettenresten, ist strikt untersagt und wird mit Geldstrafen geahndet. Auf bestimmte Delikte wie Mord, aber auch Drogendelikte steht die Todesstrafe. Auch ziehen verschiedene Delikte eine Prügelstrafe nach sich. Als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen („outrage of modesty“ in etwa zu übersetzen mit „unsittlichem Verhalten“) kann auch in Bars, Diskotheken und anderen Lokalitäten zu Festnahme, Haftstrafe und im Extremfall zu Prügelstrafe führen. Ordnungswidriges und unanständiges Verhalten, auch in betrunkenem Zustand, kann mit Geldoder Gefängnisstrafe geahndet werden. Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen zwischen 22.30 und 7.00 Uhr ist ebenfalls strafbar. Dies betrifft nicht entsprechend lizensierte Restaurants/Bars.
Sri Lanka: das srilankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und – ausfuhr, unerlaubten Rauschgiftund Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße wie auch das Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden kann, können drakonische Strafen zur Folge haben. Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.
Indien: In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und  verzehr. So schwankt das Mindestalter für Alkoholverzehr z.B. zwischen 18 und 25 Jahren. Einige indische Bundesstaaten gestatten Alkohol ausschließlich für medizinische Zwecke, in anderen ist eine spezielle Erlaubnis für den Kauf, Transport oder Verzehr von Alkohol erforderlich. Die Strafen bei Verstoß gegen die jeweiligen Regelungen können teilweise sehr streng sein. Informieren Sie sich in den jeweiligen Bundesstaaten über die geltenden Regelungen zu Alkoholkauf und -verzehr. Der Besitz von E-Zigaretten und der Handel mit ihnen ist seit Ende November 2019 verboten und kann mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet.
Allgemein: Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Strafverfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt. Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde. Das Sammeln sowie die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern, Pflanzen und Tieren werden strafrechtlich verfolgt. Homosexuelle Handlungen sind in einer Vielzahl der bereisten Länder verpöhnt und stehen teilweise unter Strafe.

Rauchen an Bord:

Das Rauchen von Zigaretten, Zigarren und Pfeife ist in allen öffentlichen Innenbereichen der Schiffe verboten, mit Ausnahme der speziell als „Cigar Lounges“ ausgewiesenen Bereiche. E-Zigaretten dürfen ausschließlich in den Kabinen und in den als „Cigar Lounge“ gekennzeichneten Bereichen verwendet werden. In den öffentlichen
Außenbereichen ist das Rauchen nur in den entsprechend gekennzeichneten und mit Aschenbechern versehenen Bereichen gestattet. Rauchen in den Kabinen ist nicht erlaubt, nur auf den privaten Balkonen darf geraucht werden.

Gepäck Costa Kreuzfahrt:

Einschiffung: Pro Gast dürfen neben dem Handgepäck nur 1 zusätzliches Gepäckstück mit an Bord genommen werden. Das max. erlaubte Gewicht/Gepäckstück beträgt 20 kg. Alle Gepäckstücke müssen vor der Einschiffung durch die Röntgengeräte der Sicherheitskontrolle. Beachten Sie bitte, dass das Mitführen von Waffen, Munition, Sprengstoff, Feuerwerkskörpern und Gas sowie von infektiösen und toxischen Substanzen nicht gestattet ist. Medikamente, Computer, Kameras, Wertgegenstände oder empfindliche Dinge müssen im Handgepäck an Bord gebracht werden. Gemäß den Hygiene- und Sicherheitsvorschriften von Costa ist es verboten Flüssigkeiten und Lebensmittel in jeglicher Form mit an Bord zu bringen. Typisch regionale Produkte, die eventuell während der Landgänge gekauft wurden, werden an Bord für Sie verwahrt und Ihnen am Ende der Kreuzfahrt ausgehändigt. Befestigen Sie bitte den Gepäckanhänger, den Sie mit Ihren Reiseunterlagen erhalten und auf dem Ihr Vor- und Nachname sowie die Nummer Ihrer Kabine vermerkt sind, gleich zu Beginn der Reise an Ihrem Gepäckstück. Das ist zur Zuordnung erforderlich, denn Sie geben Ihr Gepäck bei Ihrer Ankunft im Hafen an der Gepäckabgabe ab und bekommen es dann in Ihre Kabine gebracht.

Medizinische Hinweise:

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Es wird empfohlen, sich während der gesamten Reise vor Mücken zu schützen, da diese Infektionskrankheiten wie z.B. das Zika-Virus, Malaria oder das Dengue-Fieber übertragen können. Daher ist es ratsam lange, helle Kleidung zu tragen und ganztägig Insektenschutzmittel auf die freien Körperstellen aufzutragen. Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind in allen Ländern häufig. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Auch der Verzehr roher Fleisch-, Geflügel-, Fisch- bzw. Eier-Speisen sollte vermieden werden. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Hausarzt, um Einzelheiten zu medizinischen Vorkehrungen oder Impfungen zu besprechen.

Seekrankheit:

An der Rezeption können Tabletten gegen Seekrankheit erworben werden. Wenn Sie bekanntermaßen leicht seekrank werden, bringen Sie bitte Ihre vertrauten Medikamente gleich mit.

Medizinische Versorgung:

An Bord: Die Schiffe der Costa Flotte verfügen über eine moderne Krankenstation, auf der Sie die wichtigsten Medikamente erhalten. Die medizinische Betreuung durch die Bordärzte und das Personal der Krankenstation ist kostenpflichtig. Tabletten gegen Seekrankheit erhalten Sie kostenlos an der Rezeption. Auf spezielle medizinische Bedürfnisse muss bei der Buchung hingewiesen werden.

Weitere Informationen:

Bitte achten Sie beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung. Aus Hygienegründen darf das Fitnesscenter ausschließlich mit zu diesem Zweck genutzten Sportschuhen und mit entsprechender Kleidung betreten werden. In Ihrer Kabine finden Sie Strandbadetücher zur kostenlosen Nutzung auf den Sonnendecks und am Pool. Außerdem können sie auch auf Strand-Landausflüge mitgenommen werden.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: November 2020


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